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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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sonen, die Hausgemeinschaft. Ich habe in dem I. Exkurse von der natür-lichen Erweiterung dieser ursprünglichen Wirtschaftseinheit zur Grundherr-schaft und ihrer künstlichen Nachbildung in den Bruderschaften und Gildengesprochen. Was immer, so habe ich gesagt, auf der jeweiligen Entwick-lungsstufe Wirtschaftseinheit sein mag, nach Außen ward eine jede stets voneinem Egoismus beherrscht, der schrankenlos ist, soweit ihm nicht durch einesich über ihn erhebende höhere Wirtschaftseinheit Grenzen gezogen werden.Anderen Wirtschaftseinheiten gegenüber strebt eine jede stets nach unbe-grenztem Erwerb. Anders im Innern einer Wirtschaftseinheit. Da wird derihren einzelnen Angehörigen zukommende Anteil geregelt durch Autorität,Herkommen, Standesrecht. Der Handel ists, der bei allen Völkern zuerstin diese Gebundenheit Bresche legt: Die ersten Kaufleute sind allenthalbenFremde, stehen als solche außerhalb dieser Wirtschaftseinheiten und kennenihnen gegenüber nichts anderes als die Wahrnehmung des größtmöglichenVorteils. In dem Maße, in dem die einzelnen Angehörigen der Gesamtheiten,die jeweils eineWirtschaftseinheit bilden, unter den Einfluß des Handels gelangen,fangen sie an, sich von deren Gebundenheit frei zu machen. Der Einzelnefängt nun an, selbständige Wirtschaftseinheit zu werden, in der Grundherr-schaft wie in der Gilde, schließlich selbst in der Familie. In dem Maße, indem die Einzelnen zu selbständigen Wirtschaftseinheiten werden, ändert sichaber auch das Prinzip, das ihre Beziehungen zueinander beherrscht. DerEinfluß von Herkommen und Standesrecht auf diese Beziehungen beginntnachzulassen; diese beginnen zu rein vertragsmäßigen unter rechtlich einan-der mehr und mehr gleichstehenden Personen zu werden; und da die früherenAngehörigen jener Gesamtheiten zu einander mehr und mehr fremden Wirt-schaftseinheiten werden, beginnt auch das Prinzip, das von jeher die Wirt-schaftseinheiten in ihren Beziehungen nach Außen geleitet hat, zu dem fürihre gegenseitigen Beziehungen maßgebenden zu werden. An die Stelle derGebundenheit durch Standesrecht und Herkommen tritt das Streben nachWahrnehmung des größtmöglichen Vorteils.

Hätte Sombart Begriff und Entwicklung der Wirtschaftseinheit einerBetrachtung unterworfen, so würde er wohl auch vermieden haben, die hand-werksmäßige der kapitalistischen Wirtschaftsorganisation entgegenzusetzenund das Streben nach unbegrenztem Erwerb erst von dieser als Folge derdarin stattfindenden Verselbständigung des Sachvermögens zu datieren.

Daß das Streben des mittelalterlichen Handwerkers auf Sicherung seiner»Nahrung« gegangen sei, ist ja richtig, und schon 1870 habe ich die Für-sorge dafür als das Prinzip der Gewerbepolitik der Plandwerker bezeich-