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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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hervor, daß im Mittelalter den Westeuropäern nur die Russen als ein solchesauszubeutendes Volk verfügbar gewesen seien. Da er somit den italienischen Städten keinen kolonialen Handel, wie er ihn allein kennt, zuschreiben kann,andererseits aber bestreitet, daß Handel anderer Art Reichtum bringe, mußer für sie eine zweite Methode kolonialer Ausplünderung behaupten. »Sy-stematische Ausbeutung der Mittelmeervölker mittelst Zwangsarbeit bildetdas Fundamentum, auf das sich die Machtstellung Venedigs und Genuas erhebt, w T oneben das bischen »Levantehandel « eine quantite negligeable ist.« 1 )Das sei bisher verkannt worden. Es ist aber ein völlig unstatthaftes Mittel,das er anwendet, um für seine Neuerung Zustimmung zu finden. Er be-handelt die italienischen Kommunen in den Kreuzfahrerstaaten, als ob sieund der übrige Kolonialbesitz italienischer Städte in der Levante etwasGleichartiges wären. Von Beiden behauptet er: »Es wäre durchaus ver-kehrt, anzunehmen, daß dieser ganze Kolonialbesitz den italienischen Städtenlediglich als »Stützpunkt für ihren Handel» gedient hätte. Vielfach warenes ja nur Zwingburgen, die man in Feindesland anlegte, um die Einwohnerdem doux commerce geneigter zu machen. Überwiegend jedoch nützte mandie unterworfenen Gebiete zur Gütererzeugung, sei es zur Hervorbringunglandwirtschaftlicher Produkte, sei es gewerblicher Erzeugnisse.« 2 ) Und dannfolgt eine Schilderung, aus der man entnehmen müßte, es seien die vici Ve-netorum, Januensium, Pisanorum, Amalfitanorum in Syrien Pflanzungskolo-nien ähnlich den späteren der Portugiesen, Spanier und Holländer gewesen.

Vielleicht führt es zur wenigst ermüdenden Widerlegung dieser Som-bartschen Aufstellungen, wenn ich kurz vorführe, welcher Art die Abhängig-keit der italienischen Kolonien in der Levante von ihrer Mutterstadt gewesenist. Wir können dreierlei Arten solcher Abhängigkeit unterscheiden.

Die Abhängigkeit der alten außeritalienischen Besitzungen Venedigs,z. B. der Städte und Inseln an der dalmatinischen Küste, war eigentlich nurein ausgedehntes Schutzbündnis gewiesen. Sie erkannten zw 7 ar VenedigsHoheit an, zahlten ihm Tribut, erhielten vom Rat einen höchsten Beamten,gewöhnlich unter dem Titel eines Grafen, und leisteten in Kriegszeiten Ga-leeren; im übrigen aber blieben sie in ihren heimischen Verhältnissen undhergebrachten Einrichtungen unangetastet und geschützt. Der Handelsvorteilfür die Venezianer bestand darin, daß sie sich in den unterworfenen Städtendes Rechts vollkommen freien Handels erfreuten, während diese die Ver-pflichtung hatten, nur in Venedig zu kaufen und dort zu verkaufen. Ve-nedig hatte also das Stapelrecht, das sich schon im alten Ägypten bei den

") Der moderne Kapitalismus I 332.

) Ebenda I 334.