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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Nobile, eines Strozzi oder Medici als berechtigt erscheinen zu lassen. So-dann gestattete Thomas dem Verkäufer, mehr als die Beschaffungskostenzu nehmen, wenn die Ware, die er verkauft, für ihn mehr wert ist, als diesenentspricht, da er ohne solche Mehrforderung .Schaden erleiden würde, den ihmniemand zumuten könne. Damit hielten die subjektiven Preisbestimmungs-gründe ihren Einzug, um bereits im folgenden Jahrhundert in BuridansLehre, daß der Tauschwert der'Güter durch das Maß, in dem sie den. je-weiligen Bedürfnissen des Einzelnen dienen, bestimmt werde, zu triumphieren.Und was hieß dies, dem Verkäufer mehr wert? Wenn die Ware seit ihrerBeschaffung im Preise gestiegen war, war sie ihm mehr wert, denn, wenner sie weggab, konnte er sie nur teuerer wieder beschaffen; er konnte siealso ohne Gewissensbisse teuerer verkaufen. Die von Thomas zugelasseneAusnahme war also der Art, daß die Entwicklung dazu führen mußte, nahezujedwedes teuerer verkaufen als berechtigt anzuerkennen. Auf Grund diesesvon Thomas eröffneten Auswegs wurde dann sogar das Zinsnehmen vonFranziscus de Mayronis, dem Schüler von Duns Scotus , für durch das Natur-recht gerechtfertigt erklärt. Der Kirche aber bot die Lehre vom damnumemergens die Möglichkeit, unter Wahrung ihres prinzipiellen Standpunkteseinen Kompromiß mit dem Leben zu finden, der ihr Prinzip tatsächlich aufhob.Das Verbot, für die Überlassung einer Kapitalnutzung einen Entgelt zufordern, wurde prinzipiell aufrecht erhalten, ja sogar verschärft. Faßte manden Darlehensvertrag aber vorsichtig ab, so konnte man beliebig hohe Zinsensich ausbedingen. So betrug, während man das Zinsverbot formell aufrechterhielt, deß Zinsfuß tatsächlich 60 Prozent. Eben dies führte zur tatsäch-lichen Aufhebung des Zinsverbots und Ersetzung desselben durch ein Zins-maximum in Frankreich durch eine königliche Verordnung vom 25. März1332, welcher der Klerus zwar nicht zustimmte, aber auch nicht wider-sprach.

So nötigte überall, wie ich in meiner Rektoratsrede gesagt habe, »indem Maße, in dem die Wirtschaftsentwicklung fortschritt, der Widerspruchzwischen vorgefaßten ethischen Urteilen und der natürlichen Grundlage derGesellschaft zu Auskunftsmitteln, um die ethische Lehre zu retten. Was siecharakterisiert, ist die prinzipielle Aufrechthaltung, ja in einzelnen Fällendie Verschärfung des ethischen Urteils bei tatsächlicher Preisgebung seinerBefolgung. Indes, es gab ein Gebiet, auf dem auch diese Auskunftsmittelversagten, das Gebiet des auswärtigen Handels. Hier war von Anfang andas Streben, den größtmöglichen Vorteil wahrzunehmen, maßgebend gewesen,und von hier aus unterwarf sich das Streben nach dem größtmöglichen Ge-winn in dem Maße, in dem die einzelnen Wirtschaftszweige von dem Absatz

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