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Erzberger gegen Helfferich / [mit Beiträgen von Fritz Zinnecke, ...]
Entstehung
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Richtn von HauS «uH der Politik der parlamentarischen NegierunA «?>lehnend oder fremd gegenübergestanden hätten'. Es geschah dies jedenfallswie auch in anderen Ländern parlameittarischen Systems bei« ähnlichenFällen, aus der Erwägung heraus, daß so heikle Dinge von persönlicher undamtlicher Verquickung nur von solchen erfaßt und bewertet werden Wnncu,die das geistige Milieu das Wort in weitester Bedeutung genommeneines Parlamentariers und Politikers durch eigenes Erleben in ihrem U>»teilsspruch mit heranzuziehen -in der Lage sind.

Konnte unser Reichskabinett der UnVoreingenommenheit in politici»der Zufallsrichter so sicher sein, wie es das englische damals war? Es istnicht leicht, aus seiner Haut heranszujkommen, und die Haut unserer höherenBeamten ist bekanntlich in einer anderen politischen Aera gewachsen. Istvielleicht das kleine Beispiel des Gerichtsdieners Kassube von Moabit typisch?Wurde Bothmonn-Hollweg oder eine andere Größe des alten Reiches ÄsZeuge vorgerufen, so ging Kassube hinaus und bat den Betreffenden hinein;war der Vorgerufene aber ein Minister des republikanischen Deutschland ,so riß er die Tür aus Md schrie mit Stentorstimme in den Flur: MinisterBanmann!

Man mag sich noch so zustimmend zu der Meinung des Rsichskabinettsvon 'der politischen Uiwvreingenommenheit des preußischen Richters stellen,seinen Optimismus bezüglich dessen Kenntnis und Verständnis varlamenta-rischen Lebens und der Stellung eines demokratischen Ministers wird wo»nach der Rede der Staatsanwaltschaft nicht mehr teilen. Würden deK Ober-staatsanwalts Grundsätze angenommen, würd« fürderhin kein Abgeordnetermehr sich mit Nachdruck für seinen Wähler gegenüber einer Behörde einsetze»dürfen, wenigstens nicht mit dem Nachdruck, den er für angemessen hält,könnte kein Minister der deutschen Republik in Zukunft trotz ausdrücklicherUebernahme der Verantwortung eine vußergetvöhnliche Amtshandlung vor-nehmen. Nicht mehr die WKHlerschaist ist demnach die urteilende Instanzüber ihren Gewähren, nicht mehr dem Parlament ist der parlamentarischeMinister für seine Amtshandlung verantwortlich, sondern dem Staatsan»walt, vor den ihn jeder beleidigende Bube zitieren kann. vikSoil« estkktii'-rill vc>Q soribers! 7)

Unbeschadet der demokratischen Freiheit, die dasBerliner Tageblatt"anscheinend als das einzig Gute an dem Auftreten des Obcrswatsanwatisfindet, 8) konnte nicht der Justizminister dafür sorgen, daß dieS Amt mit einemManne besetzt wurde, der bei der gleichen subjektiven Unparteilichkeit etwaseingehenderes Verständnis von Dingen außerhalb des BeamtenhorizoniZ mit.brachte? Es ist ja letzten Endes die Tragik jeder geordneten Uebergangs,zeit von einer Staatsfvrm zur anderen, daß sie wivtschaften mich mit denvon dem vormaligen System überkonrmcnen Organen. Für die Gefühleihres Henzens können diese nicht. Aber sie sind doch auch mit ihrem Herzenbei ihren Taten, wie Oberstaatsanwalt Krause so treffend gesagt.

Das Reichskabinett also entschied sich nicht für den parlamentarischenAusschuß, sondern für den ordentlichen preußischen Gerichtshof.

Am 20. Juni begann vor dein Landgericht I im Krimminalgerichts-gebäude von Moabit der Prozeß. Wegen des zu erwartenden großen An-dranges des Publikums und der regen Beteiligung der Presse nahm man

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