bemessen würbe. Dies hat der Herr AllgeNagte selbst anerkannt. DafürWurde eine weitschichtige Tätigkeit entfaltet.
Vier Vorwürfe.
Hieran nun knüpfen sich vier Vorwürfe des Gegners.
1. Herr Erzberger habe seinen politischen Einfluß verkauft;
2. Herr Erzberger habe in nnzulässiger Weise die Svnderinteressen desKonzerns vertreten;
3. Herr Erzberger habe — das ist der Vorwurs, auf Den ich den aller«größten Nachdruck lege — auch seine Gesinnung verkauft, seine Ge-sinnung in dem Sinne, daß er, solange er dem Konzern angehörthabe, strammer Annexionist gewesen und nach seinem Ausscheidensofort in das Lager der^Defaitisten übergegangen sei.
4. Herr Erzberger habe nach seinem Austritt aus Rache gegen diec> Industrie und somit gegen den Thyssen-Kanzern gewirkt.
Parlamentarier im Aufsichtsrat.
Wenn ach nun den Herrn Oberstaatsanwalt richtig verslanden habe,so ging er davon aus, daß Erzberger erklärt habe, er habe sich niemals durchSonderintcressen beeinflussen lassen. Indes, der eine denke darin strenger,der andere freier. Nichtiger sei es deshalb überhaupt, derartige Gewissens-konfiikte zu vermeiden. Unbedenklich sei es indes, wenn Persönlichkeiten,die schon an und für sich durch ihren Beruf oder ihre Stellung zur Ver-tretung von Interessen im Parlament gewählt werden. So sei es un-bedenklich, wenn Landwirte oder Industrielle oder Persönlichkeiten, die zusolchen Interessen durch ihre Stellung berufen sind, ins Parlament ge-wählt werden. Parlamentarier aber, die dein Wirtschaftsleben an und fürsich nicht angehören, sollten auch Aufsichtsrats- oder ähnliche Stellen, welchesie zur Vertretung von Jntrrcssen besonderer Gruppen verpflichten, nichtannehmen.. Die Hauptsache sei, daß der Abgeordnete mit «offenem Visierauftrete. Das letztere unterschreibe ich durchaus. Tatsächlich hat Mch Erz-berger, als er in den Thyssenschen Aufsichtsrat eintrat, sofort die Be-dingung gestellt, daß dies in den Zeitungen publiziert werde. Das ist ge-schehen. Und ebenso hat er, entgegen den Bitten des Kriegsministers, mitRücksicht auf seinen Eintritt in den Thyssenschen Aussichtsrat das Referatüber das Heeresbudget niedergelegt.
Die ganze übrige Theorie aber des Herrn Oberstaatsan'walts halte ichfür durchaus unrichtig. Also, der Herr Oberstaatsanwalt meint: derJurist, der Kaufmann, der Industrielle gehöre wohl in den Aufsichtsrathinein,, keineswegs aber ein Parlamentarier, der nicht im Wirtschaftslebenstehe. Das scheint mir ein großer Irrtum. Der Herr Oberstaatsanwalthat nünvlich einen vergessen, der in erster Linie in den Anfsichtsrat hineingehört. Das ist nämlich der ganze Mensch, der Mensch, der die Uebersichtüber die großen Verhältnisse in der Welt hat, der mehr wert ist wie dereinzelne Fachmann, und naturgemäß finden sich solche Männer gerade be-sonders auch unter denen, die daS Volk erkoren hat, seine Interessen in denParlamenten zu vertreten.
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