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Erzberger gegen Helfferich / [mit Beiträgen von Fritz Zinnecke, ...]
Entstehung
Seite
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ersten Anhieb auch für ganz richtig halten. Indessen, da gibt es so etwas,das heißt Völkerrecht und somit wurde der Justitiar des Thyssenkonzernsselbst befragt, und der sagte: Nein, das geht nicht, Haager Konvenition!das Privateigentum ans feindlichem Gebiet ist unverletzlich, es sei denn,daß gewichtige militärische Gründe eine Inanspruchnahme notwendigmachen. Hier aber machen es militärische Gründe unzweifelhaft nicht not-wendig, daß du diese Grube, zu Eigentum bekommst? also geht es nicht.Dann wandte sich der Konzern Thyssen noch an andere Leute, an denKollegen Silberstein, an Professor Zorn usw., und die kamen alle zu ähn-lichen Ergebnissen. Auch im Ministerium eröffnete man ihm das Gleiche,und somit gab der Thyssenkonzern diese unmögliche Forderung schon imHerbst 1914 auf.

Aber es blieb da etwas anderes übrig: das war nämlich die Möglich-keit, daß dem Thyssenkonzern Gruben des Brieygebiets, speziell die GrubeDroitaumont nur zur Ausbeutung während des Krieges übertragen wurde,und da muß ich nun sagen: das war das Verständigste und Vernünftigste,was überhaupt möglich war. Tatsächlich ist aus diesen Gruben, die danndie Schutzverwaltung in etwas wenigstens in Betrieb genommen hat, so gutwie gar nichts herausgekommen. Nur der zehnte Teil der Erzq, die imFrieden im Brieygebiet gefördert werden, ist tatsächlich von der Schutzver-waltung gefördert worden. Das ist nicht wunderbar, das mache ich auch garnicht zum Vorwursf. Staatliche Betriebe sind niemals in demselben Maße,oder fast niemals in demselben Maße produktiv, wie wenn >das Privat-interesse mitspricht. Wir sehen es ja bei uns in der Nähe an der SpandauerFabrik und anderen mehr. Also es war durchaus richtig, die Schutzver-waltung brachte nicht soviel heraus, wie Thyssen Härte herausziehen können:denn darauf kommt es vor allen Dingen an zufällig lag diese GrubeDroitaumont in unmittelbarer Nähe des großen Hagendinger Werks; dieelektrische Einrichtung des Hagendinger Werks konnte ohne Schwierigkeit fürDroitaumont nutzbar gemacht werden, die Belegschaft brauchte bloß ent-sprechend vermehrt werden, und alles war dazu da, um den Betrieb soforrin Angriff zu nehmen. Wir hätten wahrscheinlich aus der einen GrubeDroitaumont für unsere nationale Stahlproduktion mehr bekommen, wie dieSchutzverwaltung aus den sämtlichen Gruben herausbekommen hätte. Eswar also ein Gedank^, so vernünftig und so berechtigt, wie er nur irgendsein konnte.

Es lag auch nicht, wie der Herr Angeklagte in seiner Broschüre sagt,hierin eine Bevorzugung des Thyssenkonzerns; denn es war noch eine ganzeReihe ganz gleicher oder doch ähnlicher Gruben im Brieygebiet, die denanderen Industriellen gut hätten zur Verfügung gestellt werden können. Eswaren bloß keine Reflektanten da, weil es für keinen so bequem War, Witzgerade für den Inhaber des Hagendinger Werks.

Das war nun der Gesichtspunkt, von dem aus der Thyssenk-mzernwiederholt versuchte, die Ausbeutung dieses Werkes während des Krieges zubekommen. Die lothringische Schutzverwaliung aber, in der er eben nichtvertreten war, lehnte es ab aus allen möglichen Gründen.

Sie fanden darin, Herr Merstaatsanwalt, eine einseitige Vertretungdie gegen das Gemeinwohl gerichtet war, Ich glaube, Sie haben dabei eins

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