übersehen, das nämlich gerade die Behörden im Reichsamt des Innern der.selben Allsicht wie Thyssen waren. Da war vor allen Dingen Herr vonSchoenebeck, zuständiger Dezernent, der immer von frischem sagte: ich warbedacht auf die Erhöhung der Erzerzeugung, ich war mir darüber klar,, daßdie staatliche Verwaltung das nicht in dem Maße machen könne; es war dochauch nur provisoriisch eingerichtet, ich wünschte, daß die Privat Industrie dieSache energisch in die Hand nahn,. Und Exz. Richter hat sich in ganzgleicher Weise schließlich geäußert zu diesem Punkt. Vor allen Dingen hat,auch der Herr Angeklagte selbst nicht widersprochen, daß die hiesige Zentral-stelle sich nach Metz wandte und den Vorschlag des alten Thyssen befür-wortete.
In Metz aber wurden militärische Gründe dagegen geltend ge-macht: daß die Grube im Aufmarschgebiet liege, daß der entsprechende Bahn-hof unter feindlichem Feuer liege usw. Nun, das sind Gesichtspunkte, —ob sie absolut zutreffend waren, darüber läßt sich ja immer streiten. Sohaben ja bekanntlich die Franzosen bei Ipern bis zur letzten Minute in un-mittelbarer Nähe des deutschen Feindes ihre Gruben betrieben. Also daswar eine Frage, über die sich reden ließ. Wer jedenfalls wurde daS Ziel ansich von Berlin aus gebilligt. Es konnte also nimmermehr von irgendeinemGesichtspunkt aus gegen das Gemeinwohl sein.
Ausf«hrgenehmigung für Schutzschilde.
Dann ist nur noch eine einzige weitere Intervention des AufsichtsvatsErzberger zu besprechen; sie. liegt sehr viel später. Das ist die Bitte, demThyssenkonzern die Aussuhr von Schutzschilden zu genehmigen. Ob dieseBitte an und für sich objektiv berechtigt war oder nicht,, darüber läßt sichvielleicht streiten. Mag sie auch in der Tat unberechtigt gewesen sein, —jedenfalls war sie Herrn Erzberger so geschildert, daß er sie, auch im allge-meinen Interesse mit Rücksicht ans den Erwerb von Valutaanforderungenim Ausland, für berechtigt halten mußte. Und wie verhält sich hier HerrErzberger? Der Dezernent Oberst Gießler setzte ihm die Gründe ausein-ander, aus denen das nicht geht; es müßten wenigstens höhere Preise gestelltwerden. Und nachdem diese Gründe auseinandergesetzt sind, erklärt HerrErzberger ohne weiteres die Sache für erledigt, läßt sich überzeugen. DerZeuge hat das^hier ganz natürlich und anschaulich geschildert. Von irgend-einem unangemessenen Ansinnen, einem eigensinnigen Beharren auf einemals ungerechtfertigt erkannten Petitum ist auch nicht im geringsten die Rede,
Mit der Verschaffung von Anfträgen usw., hat sich Herr Erzberger niebefaßt'? der Thyssenkonzern ist ja eher überlastet nach dieser Richt-ung.
Ich komme zu dem Ergebnis: die Tätigkeit als NufsichtsratveiThyssen seitens des Herrn Erzberger ist ab so lu t! o rr e kt. Erhandelt in, harmonischer Pflichterfüllung bezüglichseiner parlamentarischen Tätigkeit für das Gesamt-wohl und bezüglich seiner Aufgabe im Aufsichtsrat.
Kein Angestelltenverhältnis.
Es kann auch nicht davon die Rede sein, daß durch jene Vergütung e»sich irgendwie in ein Angestelltenverhältnis begeben hätte. Es kann nicht
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