unter Ausfuhrverbot, und Stahl konnte jeden Augenblick darunter gestelltwerden. Nun ist etlvas kwr: daß, wenn ein Ausfuhrverbot besteht undjemand um eine Ausnahm« nachsucht, daß dann die Regierung ihre Ge-nehmigimg an jede beliebige Bedingimg knüpfen kann, also auch an dieBedingung: gut, aber du' mußt eine große Abgabe an das Reich zahlen.Ich muß gestehen — ich bin aber darin nicht maßgebend —, ich glaube,das Gericht wird auch so deu'ken —, daß das eigentlich eine recht ver-ständige Art ist, die Frage zu lösen. Denn da kann man ja in jedem ein-zelneu Fall nach der Individualität dieses Falles diese Abgaben an dasReich angemessen hoch schrauben. Bei einer allgemeinen Regelung ist dieSchwierigkeit, daß man einen gewissen Durchschnitt nehmen muß, währendman hier ganz ungehindert ist. So konnte es gehandhabt wenigstens werden.Nun kam aber die Regierung aus bestimmten Gründen, die wahrscheinlichauch sehr vernünftig sind, und sagte: nein, wir wollen das gesetzlich regeln.Das war nun ein sehr heikler Punkt; denn da konnten die Neutralensagen: ja, das geht n?cht, die Handelsverträge stehen dem im Wege. DerHerr Angeklagte hatte nun einen solchen Gesetzentwurf vorbereitet, erschickte einen seiner Herren, Herrn Ministerialdirektor Müller, in eineKommissionsfitzunz, und da fragte der kurzerhand — ob es nun dreiMinuten oder fünf Minuten gewesen sind, will ich - dahingestellt seinlassen — er fragte kurzerhand verschiedene Abgeordnete, darunter auchHerrn Erzberger: sagen Sie, das ist so und so, können wir das nicht ohneDebatte durchgehen lassen, denn sonst kommen.völkerrechtliche Bedenken;und dieser Herr hat dann auch die völkerrechtlichen Bedenken, die nam-ent-lich auch vom Auswärtigen Amt geltend gemach- wurden, sehr entschiedenden Abgeordneten gegenüber betont; er sagte: es muß glatt über die Bühnegehen, sonst geht es nicht. Da sagte Erzberger: nein, sehen Sie, dazu istdie Frage zu heikel, die Neutralen sollen nicht verletzt werden; es magweiter so gehen, wie es bisher gegangen ist, jedenfalls muH es so gemachtwerden, daß in jedem einzelnen Falle möglichst viel herauskommt.
Meine Herren, war denn das irgend eine unsachliche Stellungnahme?Heißt 'das, dem entgegentreten im Interesse des Konzerns? Dazu kommtnun noch zu allem Ueberflusse, daß der alte Thyssen gesagt hat, daß erüberhaupt ein Interesse an dieser Frage nicht gehabt habe, daß niemalsirgndeiner der Thysseicherren über diese Frage mit Erzberger gesprochenhat, so daß also gar keine Rede davon sein kann, daß er hier im Interessedes Thyssenkonzerns gehandelt habe.
Dann kommt die Sache noch einmvl ^nach anderthalb Jahren aufsTapet, und jetzt stellt sich heraus, daß die Negierung verhältnismäßig nichtsehr hohe Einnahmen aus der Sache erzielt hat. Man kommt zu dem Er-gebnis, daß man an 614 Millionen Mark mehr hätte erzielen können. Obdas richtig ist o5er nicht,, lasse ich dahingestellt. Das macht nunmehr HerrErzberger geltend und erhebt diesen Vortvurf.
Ja, meine Herren, ich brauche nicht ganz auszuführen, daß das keinWiderspruch ist. Es waren inzwischen die Abgeordneten erst .aus dieseUnterschied« aufmerksam gemacht, und zwar durch einen Artikel derFrankfurter Zeitung , glaube ich, wie uns alles dies übrigens auch neuer-dings eine der zuständigen Persönlichkeiten auf diesem Gebiete bestätigt hat.
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