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Erzberger gegen Helfferich / [mit Beiträgen von Fritz Zinnecke, ...]
Entstehung
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Also mit einem Worte, da wurde man erst aufmerksam, was dem Reichentgangen war. Was kann man daraus für einen Vorwurf ableiten?! Deralte Thyssen weist es auch energisch zurück und sagt: wir haben weder vonder früheren noch späteren Verhandlung über die Ausfuhrabgaben erfahren,es interessiert uns nicht, im übrigen ist es bei der vornehmen GesinnungErzbergers ausgeschlossen, daß er einen Racheakt ausgeführt hat.

Liquidation der be Wendelschen Grube.

Und ebenso wenig begründet ist der Spritzer, daß ursprünglich b^-ider Liquidation der großen Werke von de Wendel in Lothriltgen und auchin anderen Teilen Deutschlands ein Meinungswechsel stattgefunden habe.Es wurde bei dieser Liquidation, die Unzweifelhaft völkerrechtlich zulässig»var, gesagt, es solle unter die verschiedenen Interessenten üv LachrinKnnach einem Schlüssel verteilt werden, der im umgekehrten Verhältnis derEinzelnen zu der Erzbasis stehe:, sine an sich durchaus vernünftige Idee;wer viel braucht, soll das Notwendige bekommen; er sollte es auch nichtumsonst bekommen. Es war also durchaus verständig. Hinterher kamenSchwierigkeiten dadurch, daß eine gewisse Gruppe, die Räumer Gruppe,als Konkurrentin austrat. Darüber konnte man nicht ohne weiteres hin-weggehen und so wurde bei der zweiten Gelegenheit von Erzberger gesagt:Das geht nicht so ohne weiteres, die Sache muß der Konimission überwiesenwerden. Also irgend ein sachlicher Widerspruch ist in keiner Weise vorhanden.

Damit habe ich den Fall Thyssen erledigt und ich frage Sie: Wo sollin diesem Fall etwas Ungehöriges stecken? Hai der Mann nicht eine Neber-zeugungstreue an den Tag gelegt, wie sie nnr mustergültig genannt werde»muß? Es wären manche Leute gewesen, die es sich bei den Einrommens-verhültnissen Erzbergers sehr Wohl überlegt hätten, ob sie es hier zumBruche kommen ließen? denn daß er den Bruch vorausgesehen hat, hat derHerr Oberstaatsanwalt mit Recht ohne weiteres als selbstverständlich be- 'zeichnet. Das sehen wir auch aus der Aussage Thyssens. Wer sich alsoabhängig fühlte, wer den Bruch vermeiden wollte, mußte seine abweichendepolitische Haltung aufgeben. Erzberger tat das nicht. Das ist ein großesAktivum, das in der Öffentlichkeit lange nicht genug geweitet worden ist,

Fall Berger.

Ich komme zu dem zweiten Falle, der in der Broschüre behauptet ifti>das ist der Fall Berger. Der hat nun eigentlich nach meiner Ansicht mGeiner Vermischung parlamentarischer und geschäftlicher Tätigkeit, wenigstenssoweit es sich um die Schiedsgerichtsfrage handelt, gar nichts zu tun. Aller-dings hat der Herr Oberstaatsanwalt doch einen gewissen Zusammenhangin dieser Beziehung herausfinden zu müssen geglaubt, meiner Ansicht nachohne Grund. Auch der Herr Angeklagte hat in der Broschüre diesen Fallunter einem anderen Gesichtspunkt betrachtet. Er hat in der Broschüregesagt: Herr Erzberger hat es fertig gebracht, nachdem er in einer Reihevon Schiedssprüchen, deren letzter erst am 23. Mai 1916 stattfand und mdem zu Gunsten der Berger Gesellschaft erkannt wurde, 3 Wochen später inden Auffichtsrat Bergers einzutreten. Das ist eine Handlungsweise, die mich

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