ES ist dann noch zur Erwähnung gekommen — nicht in der Broschüre;
— der Herr Oberstaatsanwalt namentlich ist eingehend darauf eingegangen —wie denn Berger in Wirklichkeit dazu gekommen wäre, Erzberger zu be-rufen, und dabei sind Vorgänge in der Budgetkommission aus einemfrüheren Jahre zur Sprache gebracht von denen auch Herr Spähn undandere gesprochen haben, wo es sich darum handelte, daß gewisse Boschwerdenvon Tihfbauunternehmern vorlagen. Bei dieser Gelegenheit trat Erzbergermit'einer ganzen Reihe von Spezialkenntnissen über solche Arbeiten am^aiser-Wilhelm-Kanal, die er sich bei einem bestimmten Schiedsgerichts-verfahren erworben hatte, auf.
Es sei hier eingeschalter, daß früher einmal das Wort ge-fallen ist, Erzberger hätte eine gewissermaßen gewerbliche Tätigkeil alsSchiedsrichter entfaltet. Da stelle ich fest, daß im ganzen, wenn man diezusammenhängenden Sachen als eine bezeichnet, nur 6 Fälle gewesen sind,
— davon ohne Honorar. Bei jenen Kommissionsverhandlungen stellte sichheraus, daß Erzberger auf Grund seiner Tätigkeit als Schiedsrichter inähnlichen Fällen Bescheid wußte. Und nun drehte es sich darum, ob nichtin dem einen Schiedsspruch, der einigen Herren ettvas schroff und ungünstigfür die Unternehmer erschien, eine Revision eintreten konnte, sagen wir imWege der Gnade. Das kommt täglich vor, daß man sagt: an und für sichmuß so entschieden werden? aber es ist eine Härte, es muß eine Milderungeintreten. Dagegen ist doch nichts zu erinnern. Nun wurde aber auch dieallgemeine Frage erörtert, ob es angemessen ist, daß Parlamentarier?,namentlich solche, die einer Kommission angehören, als Schiedsrichter er-nannt werden, und der Herr Oberstaatsanwalt Hai, wenn ich richtig ver-standen habe, sogar hierin eine Art Vcrquickung der beiden Tätigkeitengefunden. Das verstehe ich nicht. Der Schiedsrichter ist nichts anderes wieSie: Richter, und wenn ein Richter in einer Sache Erfahrungen sammelt
— jeder Mensch sucht seine Ersahrungen zn machen und Einblicke zu ge-winnen — wenn ein Nichter ans den Akten etwas kennen lernt, soll er danicht berechtigt sein, solche Erfahrungen auch im Parlament zu verwerten?Würde das eine.unzulässige Verquickung zwischen Amt und Parlament sein?Hier liegt eine Verwechslung vor. Der Schiedsrichter hat mit der Firmanichts zu tun. Er ist der unparteiische Richter, der über der Sache steht.Deshalb fehlt mir für diesen Vorwurf jedes Verständnis.
Daß Herr Berger vielleicht wirklich Herrn Erzberger auch deshalb ge-wählt hat, weil er glaubte, daß er seine ganze Anschauung kenne und eingutes Herz habe auch für die Notlage der Unternehmer, das mag sein, dassind innere Vorgänge. Ist >das etwas Schlimmes? Mit nichien. Ich willeinmal aus der Schicke plaudern.. Wenn wir Anwälte eine Ehesch ^ungs-klage haben, überlegen wir uns genau, vor welche Kammer sie komini,- denndie Kammern denken darüber ganz verschieden, und wir suchen es so einzu-richten, daß sie vor die Kammer kommt, wo sie vm leichtesten durchgeht.Das ist ganz natürlich. Wenn man einen Zweck verfolgt, sucht man jemand,der noch seiner ganzen Anschauung ihm nicht abgeneigt ist, der ähnliche An-schaulmgen hat, wie man selbst. Also weder Berger konnte man darauseinen Vorwurf machen noch dem unglücklichen Erzberger, der von diesen
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