Antrag Erzberger eine rein politische Angelegenheit svi, die vor denReichs-kanzler nn-d nicht Sie Oberste Heeresleitung gehöre. Ja, mein«Herren Richter, worin liegt Kenn hier der Unterschied? Verbieten kanner -diese Unterredung nicht, aber er sagt, wenn die Oberste Heeresleitnngmit den Abgeordneten Rücksprache nehmen wolle, so s-Ä dies eine nurihn angehende politische Angelegenheit. Diese Auffassung — das istHer bedeutungsvollste Umstand an der Sache — wird Herrn ErzbergerMitgeteilt, und zwar sagt der Kriegsminister von Stein in einer Aus-schußsitzung, der Kanzler wünsche nicht, daß die Oberste Heeresleitungmit 'den Parlamentariern zusammentreffe. Aus welchem Grund« dasgeschah, könne der Kanzler nicht angeben! Den Parlamentariern warMitgeteilt worden, HtndeuSurg und Ludendorf kämen zu Her bereitsverabredeten Besprechung nicht. Wie sollte Erzberger daher einer an-deren Meinung gewesen sein können, als daß der Kanzler diese Be-sprechung verhindert habe?
Aehnlich liegt die Sache mit der Wiener Reise deS Herrn Erßberger.Hier handelt es sich um -keine Eidesverlctzung. Herr von V-ethmannhat hier seltne Eiidespslicht so vollständig erfüllt, wie es nnr irgend eingewissenhafter Zeuge Hätte ti'r können. Trotzdem ist seine Aussage„diplomatisch". Ich will Ihm > diese Aussage genau kennzeichnen. Ichhabe, sagte er in seiner -energischen, pathetischen, Art, Herrn Erzbergerim April 1S17 keinen Auftrag gegeben, nach Wien zu reisen. Wohl hater mir von setner Absicht gesprochen, dorthin zu fahren und da habe ichihn genau über alles ori-emt-iert, nm seine Sprache danach zu regeln. Ichhabe ihn auch ersucht, die pessimistische Stimmung dase-lbst zu bekämpfen.Es sei auch als möglich zugegeben, daß er von dem Czerttinschen Ge-heimbericht gesprochen habe. Er habe Herrn Erzberger vielwicht auchgesagt, er solle sich -mit dem Referenten im Auswärtigen Amt in Ver-bindung setzen. Hier ist absolut Nichtiges mit einem falschen Urtvi-l ver-quickt. Ich will ein Beispiel aus der zivilistischcn Praxis nehmen.Nehmen Sie den Fall, es käme ein Makler zu mir und erzählte mir,daß er Häuser verkauft habe. Ich sage ihm nun, daß ich ebenfalls einHaus zu verkaufen habe und baß es da und da ttege, er möge sich nähereInformation von meinem Verwalter holen, der Gm alles weitere sagenkönne. Würden Sie denn, meine Herren Richter, die Klage diesesMaklers, weil kein Auftrag erteilt sei, abweisen? Wenn der diplomatischgeschulte Kanzler betont, daß Herr Erzberger keinen Auftrag nach Wien zu reisen, erhalten habe, so muß doch im Gegensatz dazu tvder Mensch,der deutsch spricht, nach der uatürl-ichen Auslegung der Worte zum Er-gebnis kommen, daß er doch einen Auftrag bekommen hat. Darüberkann doch wohl nicht der leiseste Zweifel sein. Noch weiter mit meinemBeispiel. Der Makler verkauft mein Haus und sagt dann selbstverständ-lich, du hast mir den Auftrag erteilt, das Haus zu verkaufen und ichverlange meine Provision. Herr Erzberger ist nach Wien gesahren undHat daselbst die österreichische Regierung bei der Stange zu halten ge-sucht und der Kanzler hat dbeseS Ergebnis freudig entgegengenommen.Erzberger hat also den Äustrag, dessen Erteilung bestvitten wird, sogarausgeführt. Da hilft kein Drehen und Deuteln! Aber der Kanzler willaus der Welt schaffen, daß er den Botschafter Grafen Wedel dabei Über-gängen hat. Ich bin kein Historiker, aber ich wollte wenigstens durchmeine Hinweise auf solche Punkte zeigen, wie außerordentlich bedenk-lich es ist, auf diese nicht lückenlose! Beweisaufnahme den Vorwarf ztt
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