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Mehrheit nicht nach dieser Abschaffung verlangt. Aberich kenne seine Motive und schlage sie nicht hoch an.Sie sind zusammengesetzt aus naturalistischem Rache-bedürfniss, also einem unfreien, pathologischen Verhal-ten und aus dem Glauben an die Abschreckung, welcherauf einem plumpen psychologischen Irrthum beruht.Hat man noch das berühmte Wort hinzugefügt: „queMessieurs les assassins commencent!“ so ist eigentlichAlles angeführt, was bei der grossen Mehrzahl derWeltkinder zu Gunsten der Todesstrafe plaidirt. Frei-lich, wenn die Mörder nicht mehr morden, so brauchenwir die Hinrichtung nicht erst abzuschaffen; dannschaffen eben die Verbrecher die Strafe ab, und jenergeistreiche Ausspruch sagt daher nichts Anderes aus,als das Paradoxon: Die Guten sollen wegen der Auf-gabe, die Gesellschaft zu bessern, sich auf die Schlech-ten verlassen. Dass aber, ich wiederhole es, die bür-gerliche Gesellschaft, als die einzige Quelle alles Rechtsüberhaupt, auch das äusserste Recht auf Vernichtungdes Einzelnen besitzt so gut wie das kleinste Recht,dessen freie Bewegung im Raume zu beschränken, dasist meines Erachtens unbestreitbar und darum glaubeich mich in der Verfassung, unbefangen über die Fragedes Augenblicks, zu urtheilen.
Diese Frage wird nun immer so gestellt: Soll manes auf sich nehmen, an dem ersten Beschluss festzuhal-