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ten auf die Gefahr hin, das ganze Strafgesetz in’s Nichtszurückzustossen? Die Fragestellung scheint mir ebenfalsch und damit der Urgrund aller falschen Schlüssegegeben. Wäre die Regierung des Norddeutschen Bun-des eine Mauer von Stein und Mörtel , so begriffe ich,dass man den Vertretern des deutschen Volks sagte:„Wenn Ihr das Strafgesetz unerbittlich zwischen Euchund diese unbewegliche und unverantwortliche Mauerstemmt, so wird es todt gedrückt.“ Nun weiss ich nicht,ob die Vertheidiger der norddeutschen Bundesregierungfür diese die Rechtswohlthat in Anspruch nehmen, dassman sie betrachten soll wie eine todte Mauer. VomStandpunkt der Opposition aus kann ich das nichteinräumen, muss ihr vielmehr die Ehre geben, sie alsein moralisches und intelligentes Wesen anzusehengleich mir selbst. In Folge dessen muss ich auch ver-langen, dass man die Frage so stelle: wen von diesenbeiden sittlich und geistig einander ebenbürtigen We-sen träfe die Schuld, wenn durch seine Hartnäckigkeitdas Strafgesetz zu Nichte würde? Einer muss Recht,Einer muss Unrecht haben und wenn ich gefundenhabe, auf wessen Seite das Recht zum Widerstandeschwächer ist, so habe ich auch gefunden, von wem,sofern er ein verantwortliches Wesen, erwartet werdenmuss, dass er nachgebe, d. h. wer vor der Nation undder Gerechtigkeit schliesslich die Verantwortung des