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Misslingens wird zu tragen haben. So gestellt alleinist die Frage keine Sackgasse. Nun gilt es also zuzu ermitteln: wer von beiden Theilen darf sich deshöheren sitttichen Motivs in seinem Beharren bewusstsein? Sollte ich die Anschauung der Regierung aus denbeiden offiziellen Beden schöpfen, die in der Sache ge-halten wurden, es stünde herzlich schlecht um sie; ichmüsste geradezu sagen: wie schwach muss dieser Stand-punkt sein, dass zwei so überlegene Köpfe dabei sosehr von ihrem guten Geist im Stich gelassen wurden!Beide Reden gehörten doch mehr ins Konzil nach Rom als in die Stadt des Humboldthains. Im Namen vonVater, Mutter und Kindern der Familie Kink ausRoubaix verwahre ich mich feierlich dagegen, dassdiese irgendwie verpflichtet waren, im Interesse desNorddeutschen Strafgesetzbuches sich massakriren zulassen, wie Herr Leonhardt ihnen zumuthet. Noch be-denklicher ist mir die Beruhigung mit dem Jenseits,welche Graf Bismarck dem Mörder anbietet. Muss ernicht befürchten, dass in Zukunft die Mörder dies Ar-gument in allen Fällen als einen „mildernden Umstand 1 'für sich in Anspruch nehmen werden? „Ja, ich habemeine Mutter erdrosselt,“ werden sie sagen, „aber derGedanke beruhigte mich, dass sie in ein besseresJenseits eingeht.“ (Ich könnte einen Fall der Art ci-tiren.) Und wenn dieser Glaube massgebend sein soll