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Doch Herr Quistorp ist nicht ausser Fassungzu setzen. Mitten im Concurse^ gründete er eineneue Gesellschaft: Westend-Berlin . Wieder eineIllustration zum Actiengesetz. Inzwischen arbeiteteer auf einen Accord hin, und gewann dafür die Mehr-zahl der Gläubiger. Allein das Berliner Stadtgerichtverweigerte die Bestätigung des Accords — ein Fall,der sich höchst selten ereignet. Der Gerichtshof ver-sagte die Bestätigung wegen der eigenthümlichen Ma-nipulationen des Gemeinschuldners, „aus Gründen deröffentlichen Ordnung“. Herr Quistorp hatte z. B.Gründstücke erstanden, und sie zunächst der „Westend-Gesellschaft“, und dann wieder Namens dieser, dem
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„Deutschen Centralbau verein“ verkauft, jedesmal natür-lich zu höherm Preise. Der Accord wurde versagt,aber Herr Quistorp rief die höhere Instanz an; undhingerissen von der Beredsamkeit des Herrn Rechts-anwalt Munckel, stiess das Kammergericht den Be-schluss des ersten Richters um. Herr Quistorp accor-dirt jetzt, und vielleicht hat dieser Mann seine Rollenoch lange nicht ausgespielt.
Einstweilen aber macht „Westend “ mit seinenzum Theil leeren Wohnungen, mit seinen zum Theilunfertigen, in Folge des Krachs mitten im Bau liegen
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