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Der Börsen- und Gründungs-Schwindel in Berlin : gesammelte und stark vermehrte Artikel der "Gartenlaube" / von Otto Glagau
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Doch Herr Quistorp ist nicht ausser Fassungzu setzen. Mitten im Concurse^ gründete er eineneue Gesellschaft: Westend-Berlin . Wieder eineIllustration zum Actiengesetz. Inzwischen arbeiteteer auf einen Accord hin, und gewann dafür die Mehr-zahl der Gläubiger. Allein das Berliner Stadtgerichtverweigerte die Bestätigung des Accords ein Fall,der sich höchst selten ereignet. Der Gerichtshof ver-sagte die Bestätigung wegen der eigenthümlichen Ma-nipulationen des Gemeinschuldners,aus Gründen deröffentlichen Ordnung. Herr Quistorp hatte z. B.Gründstücke erstanden, und sie zunächst derWestend-Gesellschaft, und dann wieder Namens dieser, dem

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Deutschen Centralbau verein verkauft, jedesmal natür-lich zu höherm Preise. Der Accord wurde versagt,aber Herr Quistorp rief die höhere Instanz an; undhingerissen von der Beredsamkeit des Herrn Rechts-anwalt Munckel, stiess das Kammergericht den Be-schluss des ersten Richters um. Herr Quistorp accor-dirt jetzt, und vielleicht hat dieser Mann seine Rollenoch lange nicht ausgespielt.

Einstweilen aber machtWestend mit seinenzum Theil leeren Wohnungen, mit seinen zum Theilunfertigen, in Folge des Krachs mitten im Bau liegen

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