218
reizte. Er bezeichnete die Existenz der Seehandlungals eine verfassungswidrige; er warf ihr vor, dass sieGeschäfte mache, die eines Staatsinstituts unwürdigseien, dass sie jede Bankpolitik gefährde und den Geld-verkehr überhaupt durchkreuze. Er verkündigte fürdie nächste Session einen Antrag auf Aufhebungder Seehandlung.
Im Parlament wie im Publikum schüttelte man dieKöpfe und fragte: was bedeutet das? — Nun es be-deutet, dass die grosse Discontogesellschaft und dasgrosse Haus S. Bleichröder, die sonst immer so hübschmit einander gehen, sich irgendwie veruneinigt haben;oder doch, dass jenes riesige Darlehn, gegen so geringenZinsfuss und ohne jede Sicherheit, den Neid und dieEifersucht von S. Bleichröder erweckt hat. Beidegrossen Häuser haben im Reichstag wie im Landtagihren Vertreter; die Discontogesellschaft hat ihrenMiquel, und S. Bleichröder hat seinen von Kardorff.
Jene Philippika bedeutet, dass die Seehandlungden grossen Financiers ein Dorn im Auge ist, und dasssie allernächstens aus der Welt geschafft werden soll,nachdem sie in den letzten Jahren schon verschiedent-lich beschnitten wurde. „Der Staat darf nicht In-dustrie noch Handel treiben“, ist die ewige Predigt