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hat. Aber diese Rede ist ein charakteristisches Zeichender Zeit, und sie verdient in den weitesten Kreisenbekannt zu werden. Sie übertrifft durch elegante Formweit die Lasker’sche, und sie ist ein Meisterstück vonDialektik — wir meinen, Dialektik im Sinne einergewissen Griechischen Philosophenschule.
Herr Löwenfeld erklärt, das Verfahren bei Eisen-bahn -Gründungen, welches Lasker so heftig verurtheilt,also die „General-Entreprise“, die „Provisionen“ oder„Trinkgelder“ der Gründer und Financiers — seiendie nothwendige Folge des Actiengesetzes vom 11. Juni1870. „Lasker“, sagt Löwenfeld, „stellt seine hohenAnsprüche ohne eine Spur der Beschämung, die denUrhebern jenes Gesetzes wohl anstehen würde. Dennwenn Missstände vor liegen, so trifft das Gesetz dieSchuld, nicht aber Diejenigen, welche es auf die ihnenbequemste Weise handhaben.“ — — Gegen diesenAusspruch und gegen diese Logik lässt sich leidernicht viel einwenden. Allerdings ist das Actiengesetz,wie wir schon öfter nachgewiesen haben, völlig verfehlt;es bietet den Uebertretern tausend Maschen zum Durch-schlüpfen, es leitet zum Uebertreten förmlich an.„Gesetzlich erlaubt ist, was gesetzlich nicht verbotenist“, folgert Herr Löwenfeld und will damit sagen;