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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
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ARBEITGEBER UND ARBEITVERMITTLER.

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gestellte des Kaufmanns, und viele, aber bei weitem nichtalle Firmen machen in den ihnen gehörigen Ausrüstereiendie Ware zum Versand fertig. Aber das ist auch alles,und so bestehen die festgelegten Kapitalien allein in denRäumlichkeiten für die Ausrüsterei und für das Lager, sowiein den Bureaus für die Zeichner und die kaufmännischenAngestellten. Das Produkt ist zu jeder Zeit Eigentum desExporteurs, die Produktionsmittel im engeren Sinne fastnie. Man staunt, wie bei der Mannigfaltigkeit der Technikdie Kaufleute, die doch den ganzen Apparat in letzter Liniein Bewegung setzen, sich eine solche Beweglichkeit zu be-wahren gewusst haben. Unter diesen Umständen aber hates nichts Überraschendes, dass der oft angeführte Ausspruchdes Thüringer Spielwarenhändlers:Mir gilt es gleich, obich mit Spielwaren oder mit Guano handle eine prächtigeIllustration in St. Gallen gefunden hat. Einige Firmen, diesich in guten Zeiten etabliert hatten, liquidierten freiwillig,als das Geschäft nicht mehr den früheren hohen Gewinnäbwarf. Die Angestellten wurden entlassen, die Gebäudeverkauft, und man war ohne Verlust frei . 1 Neben derLeichtigkeit und Kostenlosigkeit der Auflösung wirkte hier-bei allerdings nur sekundär noch ein anderes Momentmit. Es war das fast gänzliche Fehlen einer persönlichenBerührung mit den eigentlichen Produzenten. Von denwenigen Einzelstickern abgesehen, die direkt mit einemKaufhaus in Verbindung stehen, ist ja sowohl der Fabrik-ais der Einzelsticker dem Exporteur gänzlich unbekanntund demselben um so gleichgültiger, je weniger dieser durchnationale Motive oder infolge langen Zusammenhangs mitder Industrie ein dauerndes Interesse an ihr nimmt.

So wenig der Kaufherr den Arbeiter kennt, so wenigscheint er in die Details der gewiss nicht schwierigen Technikeingedrungen zu sein: als bei der Gründung des grossenCentralverbands die Sticker unter anderen Klagen auch dievorbrachten, dass gewisse Stiche bei der Lohnzahlung nichtin Anrechnung kämen, da erklärten die Kaufleute, sie seien

Vergl. hierzu auch Anmerkung 2 auf Seite 39.