Druckschrift 
Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
Entstehung
Seite
101
Einzelbild herunterladen
 

SITTLICHE UND SANITÄRE EINFLÜSSE DER STICKEREI. 101

diese relativ günstige Ziffer aber nicht den Stickern zuverdanken ist, beweist uns ein Blick auf Einzelheiten.Während wegen mangelhafter Körperentwicklung im all-gemeinen 25°/o untauglich waren, stellten die Sticker alleinbetrachtet hauptsächlich wegen allzu schlecht ent-wickelten Brustkorbes 32,5% zu diesem Kontingent.Ebenso übertraf die Zahl der wegen Herz- und Lungen-krankheiten vom Militärdienst befreiten Sticker die deranderen Berufe nicht unbedeutend. Auf 100 lungenkrankeSticker kamen nur 83 Lungenkranke anderer Berufe, unddas Verhältnis bei den Herzkrankheiten stellt sich gar wie100 : 54,33.

Besser als die Rekrutierungslisten, die ja nur die be-deutenderen chronischen Leiden und Fehler berücksichtigen,unterrichten uns die Aufzeichnungen der Krankenkassen.Es liegen in dieser Beziehung zwei Arbeiten vor, 1 die dasmehr oder minder umfangreiche Material von Sticker-Krankenkassen nach den mannigfaltigsten Gesichtspunktenzusammengestellt und gesichtet haben.

Schüler und Burckhardt haben in ihrer gemeinsamenArbeit unter anderem die Beobachtungen niedergelegt, diesie in vier Jahren an insgesamt 8831 männlichen und 1942weiblichen Mitgliedern von Sticker-Krankenkassen gemachthaben. Von diesen Personen erkrankten jährlich 27,6 °/omännliche und 30,7 % weibliche gegenüber 29,1 % männ-lichen und 25,7 °/o weiblichen Personen aller beobachtetenBerufsarten. Die Zahl der jährlich auf ein männlichesMitglied der Stickerkassen entfallenden Krankentage be-trägt 6,12, die entsprechende Zahl bei weiblichen Per-sonen 7,70 gegenüber 6,25, bezw. 6,47 der Allgemeinheit.

In Appenzell I. Rh.

45

Thurgau

40

St. Gallen

39

,, der ganzen Schweiz

37.

Im gleichen Zeitraum waren von 100 untersuchten Stickern 43% un-tauglich, also 6% mehr, als von allen Berutsarten der Schweiz zu-sammen. Vergl. Quellenangabe No. 30, 2. Jahrg. S. 282 u. 292.

1 Vgl. Quellenangabe No. 18 und No. 20.