LUE VKRBÄSUK l)Ek EINZELSTICKER.
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dem Fachgericlit bei Anständen zwischen Arbeitern undArbeitgebern im Stichwarenverkehr, in dem Fach- resp.Schiedsgericht für Musterschutz und in dem Fachgerichtfür Anstände im Maschinenverkehr. Sie wurden aus 3 bezw.5 Richtern, die aus den verschiedenen Interessengruppengewählt waren, gebildet. — Dies ist in kurzem die Organi-sation gewesen.
Was die Beiträge anlangt, die entrichtet werdenmussten, so betrug der an die Centralkasse zu leistendeJahresbeitrag 1 Fr. für jede Maschine, im Maximum 20 Fr.Nichtbesitzer von Stickmaschinen bezahlten jährlich 10 Fr.Ausserdem fiel das Eintrittsgeld in die Centralkasse. Eswar in den ersten Monaten nach der Verbandsgründungnur unbedeutend, um den Eintritt möglichst zu erleichtern,wurde aber bald namhaft erhöht. Zuletzt betrug es 30 Fr.für alte, 400 Fr. für neue Maschinen und musste übrigensfür jede neue Maschine, sofern sie nicht lediglich eineabgenutzte ersetzte, bezahlt werden, ganz einerlei, ob derBesitzer schon Verbandsmitglied war oder nicht. Ausserdiesen Beiträgen wurde noch von jedem Mitglied jährlich1 Fr. erhoben, wofür es das wöchentlich erscheinende Ver-bandsorgan, die trefflich redigierte „Stickerei-Industrie“zugestellt bekam. Die Sektionen erhoben keine Beiträge,sie erhielten sich von den Bussengeidern, die sie mit derCentralkasse teilten.
Es mögen hier einige Zahlen Platz finden. Es betrugendie Einnahmen die Ausgaben das Vermögen der Centralkasse
Betrachten wir nun einmal die Massnahmen, die derVerband zur Erreichung des erstrebten Ziels traf.
Die erste Bestimmung, die er eiliess, betraf den „aus-schliesslichen Verbandsverkehr“. „Im Gebiete des Central-verbandes ist jeder geschäftliche Verkehr, sei es in Stich-arbeit oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcherArt immer den Mitgliedern nur unter sich gestattet. Es
1889: 77 430 Fr. 76 096 Fr.
1890: 52 766 „ 53 593 „
1891: 99 261 „ 64 538 „
1892: 52 681 „ 84 599 „
136 826 Fr.135 998 „170 722 „110 292 „
Swuine, Die Arbeitsverhältnisse der Einzelsticker in der Schwei/..
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