DIE VERBÄNDE DER EINZELSTICKER.
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aber, wenn die Warenausgabe zu einem höheren Preise er-folgte, der Fergger ausserdem im Maximum die Hälfte desUnterschieds zwischen dem Minimallohn und dem Ausgabe-preis für sich beanspruchen dürfte. Man verschaffte diesenBestimmungen Wirksamkeit, indem der Fergger verpflichtetwar, dem Übernehmer die Originalbestellnote auf Verlangenvorzuweisen. Ebenso musste dem Sticker bei der Abrech-nung die allfällige Abzugsnote des betreffenden Geschäfts-hauses im Original vorgelegt und ihm für jede Waren-ausgabe eine Arbeitsnote ausgehändigt werden, auf derName, Stück-, Dessinnummer, Stich- und Streifenzahl, Rap-port, Länge, Preis, Zuschlagstaxen, Artikel und Lieferzeitvorgemerkt waren. Überhaupt wurde vom Fergger einegenau vorgeschriebene, peinliche Buchführung gefordert.
Es ist interessant zu sehen, wie die Institution desMinimallohns den ganzen Charakter des Ferggers veränderte.Früher war er ein Vermittler auf eigene Rechnung, er über-nahm die Aufträge vom Kaufmann zu einem unter ihnenvereinbarten Preise, und niemand fragte darnach, wie erden eigentlichen Produzenten, den Sticker entlohnte. Mitdem Verbände war dies anders geworden, der Ferggerwurde dadurch ein Vermittler auf Provision. Diese wurdeaber vom Arbeiter, nicht vom Kaufhaus bezahlt. Dennwie bereits bemerkt, auch da, wo Kaufmann und Stickerohne Zwischenglied direkt verkehrten, musste ersterer denvollen Minimallohn zahlen.
Die Verkaufsstelle für Retourwaren war in der Ab-sicht errichtet, den Vereinsmitgliedern den Verkauf anheimgefallener Retourware zu erleichtern und sie möglichst vorgrösseren Verlusten zu schützen. Die Anstalt kaufte ent-weder die Stickereien fest, um sie auf eigene Rechnung zuverkaufen, oder sie schlug die ihr übergebenen Waren fürRechnung der Auftraggeber los, im letzteren Falle gegeneine Vergütung von 4 % des Erlöses. Auch konnte derKonsignant auf den zum Verkauf überlassenen Waren einenBarvorschuss von 60 °/o des vom Geschäftsführer taxiertenWertes erheben, der mit 5 °/o pro Jahr zu verzinsen war.Die Verkaufsstelle war so freilich nur im weiteren Sinne,