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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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1. ZUSTÄNDE VOR ERRICHTUNG DER KOLONIALBANKEN.

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erstens mußte der Pflanzer fortab regelmäßig den Lohn in Geldzahlen, während bislang der Neger in natura abgelohnt wordenwar; zweitens wurde es sehr schwierig und kostspielig, die zumBetriebe der Pflanzungen nötige Zahl von Arbeitern herbei zuschaffen, da die Neger sich nur äußerst langsam daran gewöhnten,freiwillig, d. h. ohne Zwang, zu arbeiten. Der Übergang vondem Arbeitszwange zur freien Arbeit vollzog sich in Reimion,wo die Sklaven stets gut behandelt waren, 1 ) leichter als in denAntillen oder in Guyane . So verschieden sich aber auch dieArbeiterfrage in den einzelnen französischen Kolonien stellte,überall wurde die Einfuhr fremder Arbeiter (Neger, Hindousoder Chinesen) sowie die Gründung eines Lohnfonds nötig. DieNotwendigkeit regelmäßig Lohn zu zahlen, steigerte natürlichden Geldbedarf der Pflanzer beträchtlich. Andererseits verur-sachte die Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte solche Mehr-ausgaben, daß für den Pflanzer der bislang an den Kommissionärgezahlte Zins von geradezu wucherischer Höhe absolut uner-schwinglich wurde. Der Fortbestand der Pflanzungen war bedroht,wenn es den Pflanzern nicht gelang, billigeren Kredit in aus-reichendem Maße zu erhalten.

Aber wer sollte ihnen diesen Kredit gewähren? Da vielePflanzer aus Mangel an Arbeitskräften den Betrieb ihrer Pflan-zungen einstellen mußten und da anderen Pflanzern dasselbeSchicksal drohte, so waren die Kommissionäre, die bislang in derHauptsache ja den Agrarkredit gewährt oder vermittelt hatten,jetzt erst recht nicht geneigt und vielleicht auch gar nicht inder Lage, den Leihzinsfuß für ihre Darlehen zu ermäßigen.Der Leihzins war deshalb so hoch, weil meist zwei Personen der Kommissionär und der Kaufmann eines französischen Hafenplatzes an dem Vorschußgeschäft verdienen wollten,sodann, weil die Entfernung des Gläubigers vom Schuldner dasRisiko des ersteren erhöhte. Eine Bank, die an Ort und Stellesowie direkt, d. h. ohne Zwischenhand, Darlehen gewährte, konntedeshalb ohne weiteres den Leihzins beträchtlich herabsetzen,

') Girault a. a. 0. S. 283 f.