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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEN.
Alles in allem kamen diese Vorschüsse dem Pflanzer auf 16bis 18 Prozent zu stehen: Der ganze Ertrag der Ernte konntesomit durch die Zurückzahlung der Vorschüsse aufgezehrt werden,so daß dem Pflanzer kein Gewinn übrig blieb. 182?» war des-halb in Reunion und 1826 auch in Guadeloupe eine Noten- undDarlehensbank errichtet worden in der Absicht, die Pflanzer demWucher zu entreißen. Beide Banken machten aber so schlechteGeschäfte, daß sie schon 1831 liquidierten, ohne ihr Ziel erreichtzu haben, 1 ) wie die einen sagen, infolge Festlegung der Bank-kapitalien in Hypothekengeschäften, 2 ) andere führen als Grundihres Mißerfolges an, daß es den Banken nicht gelang, die altenGewohnheiten der Pflanzer so bald zu ändern. Das ist allesnicht verkehrt; aber die volle Wahrheit ist wohl, daß bei derGeldknappheit auch die Banken hohen Zins nehmen und oben-drein noch beschwerliche Normativbestimmungen erfüllen undauferlegen mußten, etwa Rückzahlung der Darlehen innerhalb be-stimmter kurzer Frist. Daß unter solchen Umständen die Pflanzertrotz des Wucherzinses das Geschäft mit dem Kommissionär dornVerkehr mit einer Bank vorzogen, ist erklärlich. Bei dem geringenHandelsverkehr der Kolonie fehlte es der Bank an lohnenderBeschäftigung und damit an der Existenzberechtigung.
Ein völliger Umschwung trat hierin ein, als durch Dekretvom 27.4.184S die sofortige und völlige Abschaffung der Sklavereiin den französischen Kolonien angeordnet wurde. Diese humani-täre Maßregel, die anfangs die koloniale Landwirtschaft zugrundezu richten drohte, schuf jetzt andererseits die Existenzbedingungenfür Kolonialbanken.
2. Kapitel.
§ 2.
DIE ZEIT NACH DER SKLAVENBEFREIUNG.
Mit der Sklavenbefreiung trat an Stelle des Arbeitszwangesder freie Arbeitsvertrag. Das hatte zwei bedeutsame Folgen:
') Leroy 5. Bericht 19(50.
*) Courtois, Histoire de la Banque de France S. 190.