3. DIE TÄTIGKEIT DER KOLONIALBANKEN.
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aus Frankreich, die Bank von Senegal bisweilen sogar für 2Millionen fr.) ] ) oder aber unter Gefährdung der Einlösbarkeitihrer Noten, also unter Gefährdung ihres Bankkredits. DieVerluste und schlechten Dividenden der Kolonialbanken warenalso nicht immer von diesen selbst verschuldet durch ünkauf-männische Geschäftsführung oder statutonwidrige Handlungen.Obendrein war nicht jeder Statutenverstoß ein Fehler; die Bankwurde oft durch die Macht der Verhältnisse gezwungen, auchin ihrem eigenen Interesse den Statuten zuwider zu handeln,z. B. wenn sie einem Schuldner die Verfallzeit verlängerte, umseinen Konkurs zu vermeiden, oder wenn sie ihm durch einneues Darlehen unter die Arme griff, um ihm Gelegenheit zugeben, sich wieder empor zu arbeiten, oder wenn sie im Inter-esse der Kolonie mit der Ausgabe von Anweisungen auf dasKontor fortfuhr trotz der ihr hierdurch erwachsenden Lasten undtrotz der Verluste am Wechselkurse. Die Bank von Guadeloupe hat z. B. von 1898—1900 jährlich einen Teil ihres Geschäfts-gewinns dazu verwandt, den Wechselkurs von 28°/o auf 13%herabzudrücken, denn ein Sinken des Wechselkurses lag in ihremeigenen Interesse. Kurzum, Kisiko und Verluste der Kolonial-banken waren oft nur die natürliche, ja notwendige Kehrseiteder von ihnen den Kolonien geleisteten Dienste.
Wir bestreiten nicht, daß eine bessere Bankleitung trotz-dem manche schwere Verluste der Kolonialbanken vermiedenhätte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Banken,um den Kolonien zu dienen, große Opfer gebracht haben undbringen mußten.
Vielleicht hätten die fünf Kolonialbanken mit einer anderenBankorganisation mehr Erfolge erzielen können. Eine Kolonial-bank, deren Sitz in Frankreich ist, hätte in Zeiten hoher Wechsel-kurse den einheimischen Kredit in Anspruch nehmen könnenund dadurch Verluste am Wechselkurse vermieden. Eine Ver-einigung mehrerer Kolonialbanken, z. B. der Banken von Mar-tinique, Guadeloupe und Guyane, zu einer einzigen Bank hätte
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