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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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2. DIE BANK VON IXDOCHIXA.

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in Saigon in Piastern, in Pondichery in Rupien, in Bangkok inTicals. Doch sollten diese Noten in fremdländischer Währungnurin Wertbeträgen ausgestellt werden, die der Stückelung von1000, 500, 100, 20 und 5 fr. entsprächen". Die Bank erklärteaber 1900, daß sie sich dieser Bestimmung nicht unterwerfenkönne hei der Notenausgabe in Ländern, die ein anderes alsdas französische Münzsystem hätten. Die Taels, Piaster, Rupien,Ticals usw. entsprächen in keiner Weise den vom Gesetze vor-gesehenen Notenstückelungen. Sie bat daher, im Gesetze dieWorte:in Werten, die der obigen Stückelung entsprechen" zustreichen. Der Wunsch wurde genehmigt. Portan darf die Bankauch Noten von 5 Taels oder 100 Rupien oder 500 Piastern aus-stellen, selbst wenn ihr in französischer Währung ausgedrückterGegenwert der Stückelung von 1000, 500, 100, 20 und 5 fr.nicht entspricht. Eine zweite Eigentümlichkeit der Bank ist,daß in den französischen Kolonien und Protektoraten nur dieFilialen Noten ausgeben dürfen, daß aber in fremden Ländernauch bloße Geschäftsstellen zur Notenausgabe ermächtigt werdenkönnen nach Zustimmung des französischen Ministers des Aus-wärtigen. Die Noten der Bank haben in den französischen Kolo-nien und Protektoraten gesetzliche Zahlungskraft,') in fremdenLändern sind sie natürlich ein reines Handelsgeld, das in Zah-lung genommen werden kann, nicht muß. Das hat die Bankvon Indochina zu verschiedenen Malen in unangenehmer Weiseerfahren. Ihre Geschäftsstelle in Bangkok hatte Piasternotenausgegeben, die in Siam mit Vorliebe in Zahlung genommenwurden. Ende 1902 gab die siamesische Regierung anläßlichdes Ubergangs Siams von der Silberpiasterwährung zur Goldtical-währung Currency notes mit gesetzlichem Kurse aus. DieseNoten, die vollkommen metallisch gedeckt waren, vermindertenin kurzer Zeit den Notenumlauf der Geschäftsstelle Bangkok auf1 l3 seiner früheren Höhe. Noch nachteiliger als die Schaffungder Currency-Noten war es für die Bank, daß Siam die freiePrägung der silberneu Tiealstücke einstellte. Die auf Ticals aus-

l ) Dekret 1900 Art. 9.