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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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2. DIE BANK VON INDOCHINA .

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gigen Geschäftsstelle mit einzurechnen in den Metallvorrat derEmissionsstelle.

Abhängig sind im obigen Sinne die Geschäftsstellen Pnom-Pengh und Battambang von der Filiale Saigon , Oanton vonHongkong, Hanoi und Tourane von der Filiale Haiphong undbis 1903 auch Hankeou von Shanghai .

"Wie bei den alten Kolonialbanken genügt nicht nur diemetallische Drittelsdeckung des Notenumlaufs. Das Gesetz ver-langt auch, daß der Notenumlauf und die Kontokorrent- undanderen Schulden der Bank zusammen nie den dreifachen Betragvon Kapital und Keserven übersteigen. Der Geschäftsgebrauch nicht eine statutarische Bestimmung, wie bei den alten Ko-lonialbanken erlaubt es der Bank von Indochina , bei derBerechnung des gesetzlichen Maximums ihrer Schulden nebenKapital und Reserven auch den zur Drittelsdeckung der Notennicht benötigten Metallvorrat zu berücksichtigen. Wenn mandas tut, ergibt sich für den 31. XII 1904:

eine Bankschuld von 104162 013 fr., wogegen das gesetz-liche Maximum:

113 910 070 fr. betrug. Die Schuld der Bank hielt sichin diesem Falle wie übrigens immer innerhalbihrer gesetzlichen Grenze.

Neben der Notenausgabe beansprucht das Depositenge-schäft der Bank von Indochina besondere Aufmerksamkeit. DieBank kann nämlich im Gegensatze zu den alten Kolonialbankenauch verzinsliche Depositen annehmen j 1 ) doch darf die Summe derzinstragenden Depositen das eingezahlte Grundkapital nicht über-steigen und der für die Depositen geAvährte Zins höchstens halbso hoch sein, als der Diskontsatz der Bank, nie aber höher als5 °/o. Eine Ausnahme hiervon ist nur gestattet, wenn die De-positen aus der Reservekasse der Kolonie stammen.

Alle diese Bestimmungen haben bislang keine praktischeBedeutung erlangt. Denn die Bank von Indochina hat von ihremRechte, die empfangenen Depositen zu verzinsen, keinen Ge-

4 ) Statuten 1900. Art. 15.Soltau, Die französischen Kolonialbauken.

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