Druckschrift 
Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
Seite
136
Einzelbild herunterladen
 

136 H. DIE BANKEN VON NEUKALEDONIEN, INDOCHINA UND WEST AFRIKA .

1. Kapitel.§ 30.

GRÜNDUNG DER BANK.

Durch Dekret vom 29. YI. 1901 wurde nun eine Bank vonWestafrika gegründet, die sofort, d.h. vom 1. VII. 01 ab, dieGeschäfte der liquidierten Bauk von Senegal übernahm.

Die neue Bank ist eine Noten-, Diskont- und Darlehens-bank und hat den Zweck, alle ihr durch die Statuten erlaubtenGeschäfte in den französischen Besitzungen wie in den fremdenLändern der westafrikanischen Küste zu treiben. Die Dauerder Bank ist auf 20 Jahre festgesetzt; doch kann im Laufe desJahres 1911 ein Dekret der Bank das Notenprivileg zum 1.1.1912entziehen.')

Das Kapital der Bank war ursprünglich auf 1,5 Millionen fr.festgesetzt und zerfiel in 3000 Aktien ä 500 fr. 2 ) Die Einzah-lungen auf 1800 dieser Aktien erfolgten durch Apports der Aktivader liquidierten Bank von Senegal , welche auf 900 000 fr. ge-wertet wurden; die Einzahlungen auf die übrigen 1200 Aktienwaren in bar zu bewirken, doch wurden zuerst nur 125 fr. proAktie eingefordert. 1904 erhöhte ein Dekret das Bankkapitalnominell auf 5 895 000 fr. = 11 790 Aktien ä 500 fr., vondenen 70 Aktien voll eingelöst und 11720 Aktien nur zu Vieingelöst wurden. In Wirklichkeit fand somit keine Kapital-erhöhung statt.

Das Grundkapital der Bank kann auch fernerhin erhöhtwerden durch Generalversammlungsbeschluß nach Genehmigungdes Kolouialministers. Bei allen Kapitalerhöhungen, die in Formvon apports en especes erfolgen, haben die alten Aktien einVorbezugsrecht auf die neuen Aktien.

Die Aktien sind bis zu ihrer völligen Einlösung Namen-aktien, nach ihrer Einlösung können sie auch Inhaberaktien sein.

') Dekret 1901, Art. 1, 2.s ) Statuten 1901, Art. 4/5.