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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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IV. VERGLEICH DER KOLONIALBANKEN.

sehr bezeichnend. Denn niemand wird auf die Sicherheit, welchedie 3. Unterschrift bietet, verzichten, wenn er diese Sicherheitunschwer erlangen kann. Aber gerade die Unmöglichkeit, eine3. Unterschrift regelmäßig nicht bloß ausnahmsweise auf-zutreiben, wird in neuen Ländern, die noch wenig entwickeltenHandel und Verkehr haben, die Banken zwingen, sich der Notgehorchend, nicht dem eigenen Triebe mit 2 Unterschriftenzu begnügen.

Den Kolonialbanken eigentümlich sind auch die sogenanntenAktiendarlehen. Sie finden sich nur in Gegenden, deren Be-wohner neben ihren Aktien nicht viele andere Gegenstände desRealkredits besitzen. Charakteristisch ist nicht die Verpfändungvon Aktien überhaupt, sondern von Aktien der ausleihenden Bank.Diese Eigentümlichkeit erklärt sich aus dem Gegenseitigkeits-verhältnis, das zwischen Aktionären und Kunden der Kolonial-banken bestand, indem fast jeder Aktionär auch Kunde derBank war.

Darlehen auf Gegenstände von Gold und Silber siudauch bei den Kontinentalbanken üblich. Dagegen werden Gegen-stände von Kupfer und Nickel, sowieEdelsteine nur von Kolo-nialbanken beliehen. Der oft schon betonte Sparkassencharakterdieser Art Darlehen ist weniger störend bei einer Kolonialbank alsbei einer Kontinentalbank, und zwar aus dem Grunde, weil in derKolonie der Geldumlauf langsamer geht als in den Kulturländern.Das hat zwei Folgen: die diskontierten Wechsel bleiben bis zurVerfallzeit in der Hand der Bank, sie zirkulieren nicht, es seidenn, daß sie auf das Ausland lauten. Die Wechsel sind alsoKreditmittel, aber kein Zahlungsmittel. Zweitens mußte die Ver-fallzeit der Wechsel in den Kolonien erhöht werden, nominellauf 46 Monate, tatsächlich auf 8 Monate. Diese hohen Fristenwaren nur deshalb nötig, weil beim Diskont der Kolonialbankenkein Unterschied zwischen Pflanzer und Kaufmann gemachtwurde, obgleich doch offenbar der Pflanzer seine Kapitalien auflängere Zeit festlegt und dementsprechend längere Kredite braucht,als der Kaufmann.

Erwähnenswert ist hier ferner, daß die Kolonialbanken den