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IV. VERGLEICH DER KOLONIALBANKEN.
Diese zentrale, das Geld- und Zahlungswesen der Kolonien, wennnicht beherrschende, so doch maßgebend beeinflussende Stellungder Kolonialbanken, darf nicht übergangen werden, wenn wir vonihnen ein vollständiges Bild bekommen wollen.
Zu den Aufgaben der Kolonialbanken, die ihren Sitz inParis haben, gehört es auch, die einheimischen Kapitalien zukolonialen Unternehmungen heranzuziehen; die Banken ver-mitteln dadurch zwischen dem heimischen Kapital und derkolonialen Arbeit. Diese Tätigkeit ist ebenso wichtig für dieKolonien wie bedeutsam und charakteristisch für die Kolonial-banken. Sie besteht nicht nur darin, daß die auf ihre Aktiengemachten Einzahlungen sowie die in Paris eingezahlten Depo-siten zu den kolonialen Geschäften der Banken verwendet werden,die Kolonialbanken bringen auch die Aktien und Obligationenvon Kolonialgesellschaften oder Kolonialregierungen auf demheimischen Geldmarkte unter oder beteiligen sich selbst an Unter-nehmungen, welche die Erschließung der Kolonie zum Zweckhaben. Schließlich sind in diesem Zusammenhange noch dieverschiedenen Dienstleistungen der Bauken für den Staat oderdie kolonialen Regierungen zu erwähnen.
§ 37.
DIE VEREINIGUNG VON AGRAR- UND HANDELSBANK.
Noch zu wenig hervorgehoben ist die merkwürdige Tat-sache, daß die Kolonialbanken Handels- und Agrarbanken zu-gleich sind. Während in den kultivierten Staaten das Bestrebennach Spezialisierung und Arbeitsteilung im Bankgewerbe vor-herrscht und wenigstens die Trennung in Banken des Agrar-kredits und in solche für Handel und Industrie durchgeführtist, finden wir bei den Kolonialbanken alle verschiedenen Bank-formen: Agrarbank, Depositenbank, Notenbank, Diskont- undWechselbank, Pfandleihbank, Sparbank, Emissionsbank.... ineinem Bankinstitute vereinigt.
Die geringe wirtschaftliche Entwickelung der Kolonien botwenigstens bei Gründung der Kolouialbanken nicht Raum und