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Die Wirkungen des Schutzzollsystems in Deutschland / von Georg Gothein
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Die Einfuhr von Fleischkonserven und Würsten ist durch dasangeblich in sanitärem Interesse erlassene Fleischbeschaugesetzvollständig verboten. Frisches Fleisch darf der Seuchengefahrwegen ebenfalls so gut wie gar nicht eingeführt werden, und woes noch erlaubt ist, da machen die Zölle und chikanöse Vor-schriften die Einfuhr nahezu unmöglich. Beträgt doch der Zollfür frisches Bind-, Kalb- oder Schweinefleisch 27,00 Jl für 100 kg,für knochenfreies wird noch ein 20 prozeutiger Zuschlag erhoben,und für gefrorenes, dessen Einfuhr in England so bedeutend ist,und das als Nahrungsmittel gerade für die ärmeren Klassen inBetracht kommt, beträgt der Zoll gar 35, Jl für 100 kg, fürknochenfreies tritt ebenfalls noch ein 20prozentiger Zuschlag hinzu,und damit wird die Einfuhr dieses wichtigen Nahrungsmittels ein-fach unmöglich gemacht. Gesalzenes Fleisch unterliegt dem Zollvon 35, Jl , Speck zahlt 36, Jl; dabei erhöhen die Vorschriftendes Fleischbeschaugesetzes, soweit sie die Einfuhr nicht überhauptunmöglich machen, noch weiter den Zoll. Selbst Schweineschmalz,das Fett der ärmsten Bevölkerung ist mit 10, Jl belastet.

Alle diese Zölle haben, wie erwähnt, nicht einmal dazu ge-führt, die Viehzucht und Mästung für die Landwirtschaft besondersrentabel zu machen, da die Futtermittel durch Zölle verteuert unddie Einfuhr von Zuchttieren fast ganz unmöglich ist. Auch siewirken, ähnlich wie die Getreidezölle, auf ein gewaltiges Steigender Güterpreise hin. Die Ansiedlungskommission in Posen undWestpreufsen kaufte im Jahre 1903 vor der letzten Zollerhöhungden Hektar durchschnittlich mit 1007 Jl nach derselben imJahre 1907 mit 1508 Jl. Im allgemeinen wird man annehmenkönnen, dafs seit der Einführung der Agrarzölle 1879 dieGüterpreise in Deutschland auf das Doppelte bis Dreifache ge-stiegen sind. Vielfach hat aber schon die letzte Zollerhöhungzu einer 30prozentigen Steigerung der Güterpreise geführt. Dasist ein Vorteil für den Besitzer, für den der verpachten oder ver-