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Die Augsburger Postzeitung und Neue Augsburger Zeitung im neuen Heim
Entstehung
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eine der Llte/?en Leitungen.

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Daß dieAugsburger Postzeitung" eine der ältesten Zeitungenist, darüber geben uns zuverlässige Quellen Auskunft, und weiter istsicher, daß sie als d i e ä I t e st e k a t h o l i s ch e Z e i t u n g überhauptangesehen werden kann, die sich bis zum heutigen Tage erhalten hat.Das ist ein Ruhm für Augsburg im allgemeinen und für die Katholikender ehrwürdigen Stadt im besonderen. Jeder, der seine Heimatstadtmit ihrer glänzenden historischen Vergangenheit liebt und ehrt, derwird sich freuen müssen, daß Augsburg auch auf dem Gebiete desZeitungswesens bahnbrechend vorangegangen ist, und daß diese kul-turelle Pionierarbeit nicht in der ersten Begeisterung für das Neuestecken blieb, sondern von zäher Ausdauer war, die von alters her zuden wertvollsten Eigenschaften eines harten Schwabenschädels zählte.Freilich, im Laufe der Jahrhunderte, im Wechsel der Zeiten undAnschauungen hatte das Blatt schwere Stürme zu bestehen, sah esGlanzzeiten und wieder entmutigende Tage. Aber immer fuhr eshoffnungsfroh fort in seiner Kulturmission, verfocht es seine Idealeim strengen Geiste des Christentums mit unverwüstlicher Frische undmit jenem zuversichtlichen Kampfesmut, der die tapfern, gottes-fürchtigen Ritter des Mittelalters auszeichnete. Zwar nicht mehrRitter mit Sturz, Brünne und Lanze waren es, dafür aber Kreuz-ritter der Feder, ganze, geharnischte Männer, die sich nie vonden Wogen des Kampfes überwältigen ließen, sondern glaubensmutigund kampferprobt ausharrten, wenn sich auch nur noch ein kleinesFähnlein gleichgesinnter Mitstreiter um sie scharte. Ueppig an idealenHöhen und reich an herben Enttäuschungen und vergeblichen Kämpfenum ihrer Weltanschauung willen, so spricht zu uns die Geschichte derAugsburger Postzeitung", die wir im nachfolgenden, soweit dies bisheute die Quellen ermöglichen, in kurzen Zügen erzählen wollen.

Am 6. März 1687 hat in Augsburg eine hochlöbliche Obrigkeitauf Grund eines den gesambten Herren Deputierten über die Censurerstatteten Berichts dem Buchdrucker August Sturm nebe n demKoppmayr das Zeitungsdrucken vergönnt". Koppmayr, ein prote-stantischer Buchdrucker, war von dieser Konzessionsverleihung aneinen Konkurrenten, den Katholiken Sturm, selbstverständlich nichterbaut und setzte alle Hebel in Bewegung, sich die Konkurrenz wiedervom Halse zu schaffen. Zunächst hat er sich beschwerdeführend anKaiser Leopold gewandt und ihmzu vernehmen gegeben, wasmassener auf erhaltenen Consens des Magistrats allda bereits von 14 Jahrenhero nicht allein die wöchentlichen Ordinari-Zeitungen und was denen-selben angehört, sondern auch allerhand schöne und kunstreiche, kleineund große Wandtaffel- oder Kupferkalender an sich gebracht, mühe-samlich verleget und jährlich anderwärtige Inventionen behauptethabe, anjetzo sich aber ein und andere unterstehen wollen, solcheNovellen gleichfalls zu Papier zu bringen und sowohl als berührtesogenannte Wandtaffel- oder Kupferkalender nachzudrucken und zuverkaufen". An diese Klage knüpfte er dieunterthänigste Bitte",ihm und seinen Erben,weilen berührte Novellen zum öfteren ohnevorgehenden Census gedrucket, auch was denkwürdig erscheinet, ausdem seinigen genommen: mithin ungeziemende Confusion besorget,sonderlich aber ihm, Koppmayr, dadurch seine Nahrung merklichgeschmälert werde, ein Kaiserliches krivilsZium Impressorium mitVerboth, solche ihm und seinen Erben innerhalb Zeit von 10 Jahrenauf keine Weis nachzudrucken, gnädigst zu erteilen."

Am 19. Oktober 1690 wurde denn auch von Kaiser Leopold demKoppmayr ein solches Privilegium verliehendergestalt, daß er undseine Erben solche wöchentliche Zeitungen, und was denenselben unge-hörig zu seyn von rechts wegen erkenntlich ist, wie auch erwehntekleine und grosse so genannre Wand-Tafel- oder Kupffer-Calender,allein und kein anderer in deß heil. Reichs Stadt Augspurg drucken,auflegen, hin und wieder autzgeben, seil haben und verkaufsen lassen,auch ihnen solche Niemand ohne ihren Oonsens und Wijsen inner-halb berührten zehn Jahren nachdrucken, feil halten und verkaufsenlassen solle."

Dieses Privilegiumproduzierte" Koppmayr alsdann denlöblichen Censur-Herren und diese haben, wie die Akten berichten,solches respektiert und der Stürmischen Wittib August Sturm warinzwischen verstorben hierauf das Zeitungsdrucken inhibiert.

Schon mag sich Koppmayr seines Sieges gefreut haben, docher hatte die Rechnung ohne die Afra Sturm gemacht. Auch sie hatte

sich mittlerweile an den Kaiser gewandt, ihm in beweglichen Wortenzu verstehen gegeben, daß mit obrigkeitlichem Consensweilandihr Ehewirt August Sturm mit und n e b e n st JakobKoppmayr . . . geraume Jahre her die wöchentlicheOrdinari Zeitungen und Novellen sambt dessenAnhang in offenen Druck gegeben", und an diese Fest-stellung die Bitte geknüpft,ihr zu erlauben, daß sie nebst gedachtemKoppmayr sothane Zeitungen auch ferner wöchentlich zweymahlen, wiebisher gewöhnlich gewesen, drucken und herausgeben" dürfe. Undsiehe: Kaiser Leopold willfahrte ihr. Er gab zu Eberstorff am 20. Sep-tember 1695 ihr und ihren Erben die Erlaubnis,daß sie auf 6 Jahre,gleich dem Jakob Koppmayr, die wöchentliche Zeitungen nach vorher-gegangener öffentlicher Censur wie bisher gewöhnlich zweymal inoffenen Druck geben, feil haben und verkaufsen lassen" dürfe, undgebor den städtischen Behörden, daß sie die Witwe Sturm und derenErbenbei diesem kaiserlichen Urivilsginm Impressorium auf diewöchentliche Zeitungen oder Novellen schützen, schirmen und hand-haben, damit dieselben gegen dieses kaiserliche Privilegium von nie-mand beschwert, turbirt oder beunruhigt werden mögen".

In der Zwischenzeit am 21. Juli 1695hatte sich Afra Sturmgeb. Görler wiederum verheiratet, und zwar mit dem BuchdruckerMathias Metta. Dieser setzte den Kampf um die Existenz desBlattes mit Energie fort und hat das seiner Gattin erteilte Privi-legiumanitzo pari iuis st torms vor den Censur-Herren beyderReligion sürgelegt und diese haben selbiges ebenfalls respektiert undihn in po88688ionsin die Zeittungen zu drucken eingesetzt".

Trotz ulledem gab Koppmayr noch keine Ruhe. Unterm3. Januar 1696 hat er sich mit einem Schreiben an die Stadt-Pfleger, also direkt an den R a t gewandt und das PrivilegiumMettas fdie Zeitungen und was denen anhängig neben dem Kopp-mayr zu drucken") in guas8tionsin gezogen, ob Metta dieses Privi-legium nicht sub- st obrsptitis erschlichen hab e. Gleichzeitigersuchte er die Obrigkeit, dem Metta das Zeitungsdrucken so lange zuinhibieren,bis er gleichwohlen solches bei Ihro Kaiserlichen Majestätwerde untersuchet und außgewürkhet haben".

Der Rat hat dieses Schreiben Koppmayrs dem Metta peräserstuin sürgehalten, und Metta stellt es ihm unterm 7. Januar 1696mit gehorsamer Dankeserstattung für die Mitteilung wieder zurück,nennt das Vorgehen Koppmayrs einvermessenes und strafwür-diges anlangen" und bringt dem Rat sein Uriviisginm 0as8ari8 samtAbschrift in Vorlage, damit es dem Koppmayr auf löblicher Stadt-kanzlei 8tatum viäsmli mag vürgelegt werden. Daraus sei zuersehen, daß neben Koppm a y r a u ch i h m das Zeitungsdruckenzugelassen sein solle. Der Kaiser habe sich also des KoppmayrschenPrivilegs gar wohl erinnert, und Koppmayrs Behauptung, daß ersich das Privilegium 8ub- st obrsptitis erschlichen habe, sei falsch,wobei er es dahin gestellt sein lasse,ob nicht etwa sein Kontrapartsein Privilegium kos moäo erschnappet haben mag". Diese Annahmeläge um so näher, weil, trotzdem der Rat durch Beschluß vom 6. März1687 seinem Vorführer August Sturm neben Koppmayr dasZeitungdrucken vergönnt habe, letzterer hernachhinterrücks einPrivilegium auf seine Person allein ausgewirkt habe undallenthalben oie Weide aufzehren wolle"; wie er denn auch in derirrigen Meinung begriffen sei, man könne dergleichen privilsßia beijeder Instanz leicht auswirken. Gerade als ob Koppmayr der Mannsei, der die is8eripta st privilsgia zu interpretieren berechtigt wäre.Daher sei sein erdichtetes und falsches Vorgeben ein nuclnm st cruclnma886i'tum, so aus seynem unwörth beruhe. Er (Metta ) habe den Kopp-mayr doch auch nicht befragt, bei was für einer Instanz er sein Privi-legium erwirkt habe. Dieser unnotwendige Einfall sei alsodesKoppmayrs hohen Alters Blödigkeit und schwa-chem Verstand in e t iv a s b e i z u m e s s e n " , und am Kaiser-lichen Hofe dürfte Koppmayrs Bermessenheit, daß er als ein gemeinerMann die privileAa 0us8ari8 zu kritisiren, ventiliren und in äi8pu-tation zu ziehen sich unterstehet,auf sein (Mettas) anbringen" alldaübel aufgenommen werden.

Sodann erinnert Metta daran, daß, als sein Gegner sein kaiser-liches Privilegium den Zensurherren vorgelegt habe, diese es respek-tiert und der Stürmischen Wittib hierauf das Zeitungsdrucken inhi-

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