biert, ihn aber als er „anitzo pari inro et korma sein Privilegiumnnpi-688orium vor den Censurherren beyder Religion vorgelegt habe,unter Respektierung desselben in po88888ion6in die Zeittungen zudrucken eingesetzt haben. Trotzdem unterstehe sich dieser alte Mann,sein Kontrapart in praeinclicinm privileßii ae oonteinptuin des Kon-senses der Zensurherren ihm veränderlich zu sein und „i m m o cl i n t ovor löblichem Rat e i n z u l a u f f e n " , ganz ohne daß erein solches bei den verordneten Herrn der Zensurals Richtern erster Instanz angebracht hätte. Beidieser klaren Sachlage und seines Kontraparts eigennützigem Inter-esse sei kein Grund vorhanden, warum ihm das Zeitungsdruckenentgegen dem Kaiserlichen Privileg und dein Konsens der verordnetenHerrn über die Zensur beyder Religion durch eine löbliche Obrigkeitsollte inhibirt werden und er wegen der irrigen Meinung „seinesGegenteils" acl calomlrw graoerw zu warten hätte, „bis er es auf einUngewisses am Kaiserlichen Hof
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ben/allwo wegen glücklichenEntsatz Barcellone und Er-reichen Processen KdalgSarlSln Spanten das LeDeaw Laudamos tvtornrt/
würde angebracht haben".
Metta schließt mit den Gar-ten: Er lebe „demnach der ge-recht billigmäszigen Hoffnung,ein wohllöblicher Magistratwerde bey seinem KaiserlichenPrivilegio auch der löbl. Depu-tierten Herren beyder Religionihm hierauf erteilten Possessiongemäß ihn Zi> manutenirengeruhen".
Aber nicht nur beim Rat derStadt Augsburg hat Koppmnyrden Metta verklagt, er hat sichauch beim Kaiser selbst dar-über beschwert, daß MatthiasMetta dem ihm „konfirmirtenPrivilegio zuwider gleich ihmwöchentliche Zeitungen druckeund außgebe". und gebeten,
„das gegentheilige (der Stürmi-schen Wittib verliehene) Privi-legium, weil es 8ub- et obrsp-titio erlangt worden sei, zu kas-siren und ihn bei dem ihm er-teilten Privilegio zu manute-niren".
Diese Beschwerde Kopp-mayrs veranlaßte Kaiser Leopold unterm 10. März 1696 einSchreiben an den Rat der StadtAugsburg zu richten. Darnachmöchte er „beide Teile womög-lich in der Güte voneinandergesetzet gern sehen". Und zudiesem Zwecke übersendet er zu-gleich mit seinem Schreiben dasihm von Koppmayr unterbrei-tete Memoriale dem Rat derStadt Augsburg mit dem Be-fehle, daß er in seinem Namen „die Parteien in der Güte zu verein-baren trachte, in deren Ansehung sie aber gegeneinander kürzlichvornehme" und ihm dann die aeta samt dem Gutachten des Rateseinschicke.
Im Vollzüge dieses Befehls hat der Rat in der Folge „nichtermangelt . . . zwischen dem Koppmayr und Metta die Güte ten-tiren zu lassen". Die Vergleichsversuche sind indes „ohnerachtet allesbeweglichen Zuspruchs" gescheitert, „indem beide Teile sich auf dieerhaltenen krivilogia beriefen". Der Rat übersandte mit vorstehen-der Mitteilung am 30. Juli 1697 dem Kaiser Leopold die bei demVerfahren zustande gekommenen Akten, vermied es aber, da diebeiderseitigen Urivile^iu impr688oria von dem Kaiser erteilt wordenseien, über deren Interpretation, Kassation und Gültigkeit, wie auchüber die Frage, ob das eine oder andere 8ub- oder obroptitio gesuchtund erhalten worden sei — lauter Fragen, die zu dezidieren ihm jdemKaiser) zustehe — ein Gutachten abzugeben, außer dies, daß nachDafürhalten des Rates die Kommerziell von bürgerlichen Nahrungeneine indifferente Sache seien.
Aus diesem köstlichen Privilegienstreit ist zu ersehen, daßMatthias Metta zum mindesten als Polemiker an Schärfe und Schlag-
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Sskstmile öer Hugsöurger postreitung vom Ich Juni 1706 .
fertigkeit manchem Journalisten der heutigen Zeit nichts nachgibt.Er wehrte sich seiner Haut mit allen Gründen, die für das Fort-bestehen seiner Zeitung ins Treffen zu führen waren, und scheute sogarvor persönlichen Angriffen nicht zurück. Doch scheint man damalsnicht so sehr empfindlich gewesen zu sein: denn von einer Klage des„blöden und schwachsinnigen p. p. Koppmayr" ist nichts zu lesen.
Ueber den weiteren Verlauf des Streites, der nach Rats-dekreten vom Jahre 1707 noch zwischen Mettas Witwe und Kopp-mayrs Schwiegersohn, Andreas Maschenbaur, fortbestand, istnichts näheres bekannt. Er dürfte aber wohl wie das HornbergerSchießen ausgegangen sein. Tatsache ist jedenfalls, daß vonbeidenSeiten nach wie vor eine Zeitung herausgegeben wurde.
Was den Namen dieser Blätter anbelangt, so ist in denerwähnten Privilegien nur von „wöchentlichen Ordinari Zeitungen"die Rede. Das älteste in unserem Besitze befindliche Exemplar des
Koppmayrschen Blattes trägtden Titel „Wochentlich-Ordinari-Post-Zeitung" und das Datumvom 28. April 1696. Unser nüchst-ältestes Exemplar des gleichen,inzwischen an Andreas Maschen-baur übergegangenen Ver-lags betitelt sich: „A ugspur -gische Ordinari Post-Zeit u n g". Es trägt das Da-tum vom 14. Juni 1706. Das-selbe Datum trägt unser ältestesExemplar des Mettaschen, eben-falls „A u g s p u r g i s ch e Or-dinari Post-Zeitung"betitelten Blattes (siehe Abbil-dungen S. 8 und 9).
Wir haben hier also die merk-würdige Erscheinung, daß beidein Augsburg dazumal — bereitsviermal in der Woche —erscheinenden Blätter, sowohldas von der Witwe des Katho-liken Matthias Metta wie auchdas von dem Protestanten An-dreas Maschenbaur heraus-gegebene, den gleichen Namentrugen. Diesen Namen behieltdas in dem katholischen Verlageerscheinende Blatt auch bei biszum Jahre 1833, von wo ab essich kurzweg „Augsburger Post-zeitung" benannte. Dagegenhat das von dem protestan-tischen Verlag herausgegebeneschon bald seinen Namen in„Augspurgische Ordinari - Zei-tung" umgeändert. Die ältestenvorhandenen Exemplare, welchediesen Titel tragen, stammenaus dem Jahre 1723. DiesenTitel änderte das Blatt, wenn wir richtig unterrichtet sind, mit dem1. Januar 1802 in „Augsburgische ordinäre deutsche Zeitung" um.Gleichzeitig ging es in den Verlag von Johann Georg Fetzer über,der es später „Augsburger politische Zeitung" nannte und 1817 anAugust Bäumer verkaufte. Von 1825 ab führte es den Namen „Augs-burger Abendzeitung". 1827 wurde es von I. C. Wirth erworben,dessen Erben es bis 1904 weiterführten. Im April 1904 ging es inden Besitz der Münchener Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G. über,die es am 1. September 1912 nach München verlegte und dort unterdem Titel: „München-Augsburger Abendzeitung" weiter herausgibt.
Als Drucker und Verleger der katholischen „AugsburgerPostzeitung" folgte auf die „Sturm- und Mettische Wittib und Erben",die das Blatt nach einem in unserem Besitz befindlichen Exemplarvon 1717 bereits fünfmal Herausgaben, wieder ein August usSturm. Dieser kaufte am 2. Oktober 1727 von Eustachius MariaFugger, Grafen von Kirchheim, dem Senior und Administrator dergräflich Antonschen Linie, die zwei Schneidhäuser am oberen Graben,nach der heutigen Häuserbezeichnung O 325 und 326 (s. Abb. S. 19).Den Namen „Schneidha u s" hatten sie daher, daß sie vor dem Ueber-gang in Fuggerschen Besitz (3. Dez. 1583) einem „Schneidarzt", wie
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