Z58 Das?. H. von der vernünftigen Liebe
sellschaft zu erreichen dienet, nicht freywillig thunwollen, oder auch wol darwider streben.
6. Woraus noch ferner folget, daß die Liebenich t vcs Zwanges halben in denen vier besag-ten Gesellschaften sich befinden solle, sonderndaß Vie Liebe in allen venenselden solle gleich,sam das Regiment führen, und der Befehlund Zwang ihr nur an die Hand gehen müs-se, nicht zwar Liebe durch Zwang und Befehl zuerwecken, welches ohnmöglich, sondern die Liebewider den Haß und dessen Beleidigungen zu be-schützen. Und also höret der Befehl und Zwangnothwendig in diesen Gesellschaften auf, odeeman braucht ihn zum wenigsten nicht, wenn dieMenschen in denenselbigen der Liebe freywilligPlatz geben.
»?. Jedoch ovschon der Befehl und Zwangzu keiner von diesen vier Gesellschaften gehöret,wenn man dererselben Endzweck an und für sichselbst betrachtet: so ist doch derselbe mit einet?Gesellschaft mehr verknüpft als mit deeandern, und wird solchergestalt nicht unfüglich ge-sagt werden können, daß. gleichwie die Liebe zredem Wesen aller Gesellschaften gehöre,also Kingegencheil der Zwang zufälliger Weissin etliche Gesellschaften gerathen, bey etlichen abergleichsam einen Theil des Wesens derselbenmache.
8- Nemlich wenn man vbbesagte.vier Gesell-Haften ein wenig gegen einander hält, so wird
man