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Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung / von Hermann Staub
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Vorrede.

Zahlreiche Wünsche sind an mich herangetreten, ich möchte das Gesetz betreffenddie Gesellschaften mit beschränkter Haftung in gleicher Weise, wie das Handels-gesetzbuch und die Wechselordnung kommentieren. Die Aufgabe reizte mich wegender täglich sich mehrenden Wichtigkeit des Gesetzes und wegen seiner inneren Vor-züge, die ich in täglicher Praxis schätzen gelernt habe.

Ich wünsche und hoffe, daß meine Arbeit beitragen möge, die in Betrachtkommenden Rechtsverhältnisse zu klären.

Ich empfehle auch noch das ans Seite VII enthaltene nicht umfangreicheV erzeichnis der Nachträge und Berichtigungen der geneigten Beachtung vor derBenutzung des Buches. Besonders verweise ich ans den dort gemachten Nachtragzu Z 24 Anm. 11. Ich habe hier an einem Beispiel die im Z 24 angeordneteHaftung dargelegt. Dieses Beispiel zeigt deutlich die Gefahren, die der § 24 insich birgt und an welche ich an verschiedenen Stellen dieses Werkes gemahnt habe.

Bei den Korrekturen haben mir die Rechtsanwälte Alfred Storh undI)r. Hugo Bamberg zu Berlin wesentliche Hilfe geleistet und ich verfehlenicht, ihnen hierfür zu danken.

Das Register verdanke ich meinem Schwager, dem hiesigen RechtsanwaltArthur Schindler.

Berlin , im Februar 19V3.

Stau b.