Druckschrift 
1/2 (1834)
Entstehung
Seite
225
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Erfindung der Buchdruckerkunst. 225

stellte der Mainzer Stadtsyndicus vr. Humcry dem Kur-fürsten Adolph II. über die ihm geschehene Überlassung desihm nach Gutenbergs Tod als Eigenthum verfallenen Druck-werkzeugs einen Revers aus, durch welchen er sich verbindlichmachte,sich desselben nirgends als in der Stadt Mainz zubedienen, nnd falls er dasselbe verkaufen wollte, und ein Main-zer Bürger ihm dafür eben so viel als ein Fremder gebenwürde, Ersterer vor Letzterem den Vorzug haben sollte." Solange Gutenberg lebte, konnte seine Druckerei nicht dem viHumcry vom Kurfürsten überlassen werden, da sie erstnach des Ersteren Tod in Humery's Eigenthum überging.Gutenberg mußte also bei Ausstellung dieses Reverses todtseyn- Da er indessen am Erscheinungstage des Voesliulai-iiex quo noch gelebt, muß also sein Todestag in die Zeit vom4. November 1467 bis zum '^4. Februar 1468 fallen; näherist derselbe nicht mehr zu bestimmen. Ans einer auf «ns ge-kommenen Grabschrift, die Adam Gclthuß, Einer seiner Ver-wandten, auf ihn verfertigt, wissen wir nur, daß er in seinerFamiliengruft in der Minoritenkirche zu Mainz beigesetzt wnrde.Diese Grabschrift'lautet:

o. 0 M. 8.

,,.Ioanni kennlleison, srti^ impressoriiie repertori, «leomni natione et lingua vptime nieritc» in noininis sui me-mnrinm immortslem ^lZswus Keltlius po^uit."

Oss» ejr>8 in evvlesia v. Ursneisei AInZuntin»telioiter vubant."

Zu deutsch :

Dem um alle Nationen und Sprachen hochverdientenErfinder der Buchdruckcrkunst, Johann Genßfleisch, hat AdamGelthus zum ewigen Andenken seines Namens dieses Denkmalgesetzt."

Seine Gebeine rnhen sanft in der Kirche des heil.Franciscns."

Aber diese Kirche eristirt längst nicht mehr. Sie wurdeam Ilzten Juli 1577 den Jesuiten übergeben, welche dieselbe,

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