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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Kapitel. Zahlung, Geld und Metall.

mehr brauchbar heißen dürfte; sie sind also kein Tauschgut, wohlaber Tauschmittel.

Das Ergebnis unserer Betrachtung ist, vorsichtig gefaßt,wie die Theorie es verlangt: wir haben in dem gesellschaftlichanerkannten Tauschgut nichts anderes vor uns, als ein Beispieldes Zahlungsmittels; also nicht dessen Definition; sondern nureinen besonderen Fall, und zwar den einfachsten, den man sichvorstellen kann. Nehmen wir an, dies Tauschgut bestehe auseinem Metall was wieder nicht gerade notwendig, aberweitaus der wichtigste Fall ist, so wollen wir dieser einfachstenForm des Zahlungsmittels einen Namen geben: es hat dieautometallistische Verfassung.

Der Autometallismus kennt das Metall nur als Stoff, ohnejede juristische Rücksicht auf die Form, in welcher die Stückedieses Stoffes auftreten; gemessen wird die Menge dieses Stoffesnur auf physikalische Weise: beim Metall durch Wägung. DasTauschgut wird also in jedem einzelnen Falle seines Gebrauchsdem Empfänger zugewogen. Ohne die Wage ist kein auto-metallistisches Zahlungsmittel verwendbar.

Es hat wohl keine Schwierigkeit, sich den Autometallismusvorzustellen; im Gegenteil, schwierig sind nur diejenigen Zahlungs-mittel, welche nicht mehr autometallistisch sind (zum Beispieldas Geld). Daher benutzen wir den Autometallismus, um anihm zu zeigen, was das Charakteristische des Begriffes Zahlungs-mittel ist. Versetzen wir uns in die Lage des Empfängers.

Wer ein Pfund Silber (oder Erz, oder Gold) im Aus-tausch gegen Güter, die nicht Zahlungsmittel sind, also im Aus-tausch gegen Waren, in Empfang nimmt, der hat dafür zweierleiVerwendungen. Entweder kann er das Silber im Sinne derTechnik verwenden, um daraus etwa Gefäße wie Becher oderTeller herzustellen, vielleicht auch Ringe oder Ketten zum Schmuck.Oder aber, er kann das Silber im Sinne des Tauschmittels ver-wenden, indem er andere Waren bei gegebener Gelegenheit dafüreintauscht, sobald er solche bedarf. Der Inhaber hat alsozweierlei Befriedigung von seinem Besitz: er istreal" befriedigt,