Druckschrift 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
5
Einzelbild herunterladen
 

§ I. Kutometallismus - Nominalität der lverteinheit.

5

wenn er das autometallistische Zahlungsmittel in der Technikverwendet; und er istzirkulatorisch" befriedigt, wenn er esohne technische Verwendung weitergibt, um andere Warendadurch anzuschaffen.

Aber wohl zu beachten: der Inhaber hat nicht beide Be-friedigungen nebeneinander, fondern er hat nur die Wahl zwischender realen und der zirkulatorischen Befriedigung. Nach ge-troffener Wahl ist die andere Befriedigung ausgeschloffen.

Die mögliche reale Befriedigung ist ohne Zweifel die Be-dingung dafür, daß ein Gut in die Stellung des gesellschaft-lichen Tauschgutes einrückt; wären die Metalle nicht so un-entbehrlich in der Technik, so wäre gewiß niemals Autometallis-mus entstanden. Aber die reale Befriedigung ist bei jedemGute vorhanden, das in Tausch genommen wird: wer einSchaf gegen hölzerne Schüsseln hingibt, der nimmt die Schüsselndoch nur, weil sie ihn real befriedigen, also weil er siebrauchen kann. Dadurch aber werden jene Schüsseln noch nichtzum gesellschaftlich anerkannten Tauschgut. Die reale Ver-wendbarkeit ist also höchst wesentlich, damit zunächst einmalein Stoff, z. B. ein Metall, als gesellschaftliches Tauschguterkoren werde, aber diese Eigenschaft reicht nicht hin, Zahlungs-mittel zu fch äffen.

Ganz anders liegt es mit der zirkulatorischen Befriedigung.Sie ist eine notwendige und hinreichende Eigenschaft jedesZahlungsmittels, insbesondere auch des autometallistischen. Werdas empfangene Tauschgut nur technisch verwenden, aber nichtzirkulatorisch weitergeben kann, der hat zwar ein Gut in Händen aber kein Zahlungsmittel. In dieser Lage wäre z. B. derBesitzer eines Pfundes Kupfer, wenn in seinem Lande das Silberautometallistisches Zahlungsmittel ist.

Es ist von höchster Wichtigkeit, diesen Punkt festzuhalten:auch beim Autometallismus, bei der einfachsten Form des Zahlungs-mittels, ist es erst die zirkulatorische Verwendung, welche dieEigenschaft desZahlungsmittels" hervorruft. Reale Verwend-barkeit allein schafft noch nicht diese Eigenschaft, sonst müßten ja