ß Erstes Uapitel, Zahlung, Geld und Metall.
alle Güter bereits an sich Zahlungsmittel sein, denn technischeBrauchbarkeit ist eine Eigenschaft aller Güter.
Die zirkulatorische Verwendbarkeit ist eine Erscheinung desRechtslebens; also ist bereits der Autometallismus eine recht-liche Verfassung des Zahlungsmittels.
Aber vergessen wir nicht, daß der Autometallismus nur einBeispiel des Zahlungsmittels ist. Überall da, wo ein Stoff alssolcher, nach physikalischer Messung verwendet, als anerkanntesTauschgut dient, wollen wir die Verfassung authnlisch nennen(„Hyle" bedeutet Stoff). Der Autometallismus ist nur daswichtigste Beispiel des Authylismus; und der Authylismus selberist nur ein Beispiel des Zahlungsmittels und zwar ein solches,bei welchem der Inhaber unbedingt die Wahl zwischen realerund zirkulatorischer Verwendung hat.
Was ist aber nun ein Zahlungsmittel? Nächste Antwort:eine bewegliche Sache, welche jedenfalls zirkulatorisch verwendbarist. Damit aber soll nur im allgemeinen angedeutet werden,was Zahlungsmittel ist, insbesondere soll betont sein, daß diereale Verwendbarkeit nicht in die Definition Eingang findendarf. Höchst falsch wäre es, dieselbe zu fordern; aber nichtminder falsch wäre es, sie auszuschließen; das einzig Richtigeist, sie absichtlich unerwähnt zu lassen.
Eine wirkliche Definition des Zahlungsmittels dürfte schwer-lich zu geben sein; ebenso wie man in der Mathematik nichtsagen kann, was eine Linie oder was eine Zahl ist, oder inder Zoologie, was ein Tier ist. Man begnügt sich stets mitden einfachsten Fällen (gerade Linie; ganze positive Zahl) undschreitet von da zur Erweiterung des Begriffes vor, der zunächstnur in einem besonderen Beispiel als bekannt vorausgesetzt wurde.Das ist der Dienst, den uns der Begriff des Autometallismusleisten soll.
Wenn man etwa sagen wollte: Zahlungsmittel ist eine be-wegliche Sache, welche von der Rechtsordnung aufgefaßt wirdals Trägerin von Werteinheiten, — so wäre dies ganz in unseremSinne gesprochen. Aber es sei ferne, dies als Definition aus-