§ 1. Kutometallismus! Nommalitöt der wecteinheit.
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hingegen ist genötigt, Nominalist zu werden, denn es ist nichtallgemein möglich, die Werteinheit als Metallmenge zu definieren.
Man kann es schon im angeführten Falle des echten Papier-geldes nicht. Was aber viel erstaunlicher ist: man kann es über-haupt nicht, wenn die Zahlungsmittel Geld sind, was ja beimAutometallismus noch nicht zutrifft. Und am allerseltsamsten istdies: auch bei Autometallismus, sobald ein anderes Metall ge-wählt wird als bisher, wird der Begriff der Werteinheit unab-hängig vom früheren Metall, nämlich technisch unabhängig davon.Denn die Werteinheit ist stets ein historischer Begriff.
Der Grund dafür, daß die Werteinheit nicht immer technisch,aber ohne alle Ausnahme, bei jeder Verfassung des Zahlungs-mittels, auf andere Weise, nämlich historisch definiert ist, liegtin der Tatsache, daß es Schulden gibt. Unsere Theoretikerneigen dazu, die Zahlung als augenblicklich erfolgend zu be-trachten; der Techniker denkt sich: man liefert Getreide ab underhält dafür die und die Gewichtsmenge Silbers. Aber es gibtauch bleibende Verpflichtungen zum Zahlen, wenn die Zahlungnicht augenblicklich geleistet worden ist, also Schulden; und derStaat als Ordner des Rechtes hat eine bestimmte Stellung zudieser nicht technischen sondern juristischen Erscheinung. Durchsein Gerichtswesen hält der Staat bestehende Schulden aufrecht.Wir reden hier nur von Schulden, die auf Werteinheiten lauten(Pfund Sterling, Mark, Rubel), aber nicht nur von solchen beiherrschender Geldverfassung, sondern von lytrischen Schuldenüberhaupt: also in den Zeiten des Autometallismus auch vonsolchen, die auf Pfund Erz oder Pfund Silber lauten.
Schulden, die auf Werteinheiten lauten und mit Zahlungs-mitteln („Lvtron") getilgt werden, sollen nämlich „lytrische"Schulden heißen.
Was ist nun der Inhalt der lntrischen Schuld, insbesonderebeim Autometallismus, noch allgemeiner beim Authylismus?
Beim Authylismus wird die Werteinheit stofflich benannt.