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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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H I. Kutometallismusz Nominalität der Werteinheit.

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welche mit dem Zahlstoff getilgt werden können, welcher zur Zeitder Tilgung üblich ist.

Solche Nominalschulden sind also nicht etwa unbestimmt;es ist nur unbestimmt, in welchem Zahlstoffe sie getilgt werden;dagegen ist im rekurrenten Anschluß die Regel gegeben, nachwelcher der inzwischen eingeführte neue Zahlstoff in Ver-wendung kommt.

Rechtshistorisch betrachtet sind also lvtrische Schulden stetsNominalschulden, das heißt, sie beziehen sich zwar zunächst aufdie lvtrische Einheit zur Zeit der Begründung, werden aber,bei Änderung des Zahlungsmittels, nach stets hinzugefügterRegel, in Schulden der neuen lvtrischen Einheit umgewandelt.Sie hängen also nicht am alten Zahlungsmittel, sondern siehängen von dem rekurrenten Anschluß ab, welcher zwischen deralten Werteinheit und der neuen aufgestellt ist.

Die Nominalität der lvtrischen Schulden, vom Standpunkteder Nechtsgeschichte aus betrachtet, tritt bereits hervor, wennAutometallismus herrscht; aber freilich nur in dem Augenblick,in welchem der Zahlstoff vom Staate geändert wird, sonst wäreeine Änderung dieser Art ganz unmöglich, da ja die altenSchulden aufrecht erhalten werden müssen. Mithin ist Nomi-nalität der lvtrischen Schulden auch da bereits vorhanden, wodas alte sowohl wie das neue Zahlungsmittel rein stofflichdefiniert ist. Die Nominalität der Schulden bildet also keinenGegensatz zur Stofflichkeit der Zahlungsmittel, sondern sie bildetnur dazu den Gegensatz, daß der Zahlstoff unverändert bleibe;sobald er aber veränderlich ist, entsteht schon die Nominalitätder lvtrischen Schulden.

Lange hat es mir im Innersten widerstanden, anzuerkennen,daß die nominale Werteinheit vollständig ausreicht für Urteileüber den lvtrischen Wert der Güter. Es war auch mein Irrtum,was der Irrtum fast aller ist; ich glaubte Werturteile kämennur zustande, wenn Güter mit Gütern verglichen werden.Wie einfach und wie anschaulich würde dadurch der ganze Vor-gang! Jetzt aber kann nur noch behauptet werden, daß auf