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Erstes Kapitel. Zahlung, Geld und Metall.
diese Weise die ersten Werturteile zustande kommen. Wenn abereinmal diese Art der Beurteilung eingebürgert ist, dann ist esunnötig, Gut mit Gut zu vergleichen; dann können Werturteileüber ein Gut abgegeben werden unter Benutzung der nominalen,nur historisch definierten Werteinheit. Wer da bezweifelt, obdas wahr ist, den verweise ich auf die geschichtliche Entwicklungdes lytnschen Verkehrs; solche Erscheinungen, wie das echtePapiergeld, sind wirklich; sie sind aber nur unter der Annahmenomineller Werteinheiten möglich, also ist die Nominalität derWerteinheit ebenso erfahrungsmäßig gefestigt, wie die Tatsachender lntrischen Rechtsgeschichte.
Damit ist aber nichts zugunsten einer lytrischen Verfassung aus-gesagt, welche gerade noch dem Begriffe des einheimischen Zahlungs-mittels genügt, wie zum Beispiel das echte Papiergeld tut.
Nichts hindert uns, die lytnjche Verfassung so reichhaltigauszubilden, daß auch, wo es nötig ist, reale Befriedigung ein-tritt und daß neben der einheimischen Benutzung auch erleichterteBeziehungen zum Auslande entstehen.
Alles dies kann neben der Nominalität der Werteinheitherlaufen, da es ihr nicht widerspricht.
Wenn nun der Staat das Zahlungsmittel ändert, zunächstnoch in den Grenzen des Authnlismus, also nur durch Ein-führung eines neuen Zahlstoffes an Stelle des alten — werdendadurch Interessen geschädigt? Ganz gewiß geschieht das; wes-halb auch nicht, wenn der Staat überwiegende Gründe hat; erkann seine Ziele nie anders erreichen als so, daß gewisse privateInteressen darunter leiden. Es fragt sich aber, welche Interessengeschädigt werden, was wir beispielsweise am Übergange vomErz zum Silber erläutern wollen.
Wer früher durch bergmännischen Betrieb Erz produzierte,der hatte damals ohne weiteres Zahlungsmittel in der Hand,war also kaufmännisch betrachtet in der beneidenswertesten Lage.Jetzt muß er sein Erz erst als Ware auf den Markt bringen,um das neue Zahlgut Silber dafür zu erwerben.
Wer früher Erz als Rohstoff verwendete, etwa um Waffen