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Erstes Uapitel. Zahlung, Geld und Metall.
aber Abnützung stattfindet, muß die ponderale Herstellung strengvon der pensatorischen Verwendung unterschieden werden.
Man nehme beispielsweise an, als Zahlungsmittel seien diebekannten Goldmünzen, genannt Dukaten, eingeführt. Bei ihrerHerstellung werden die Platten abgewogen (ponderale Herstellung).Nun aber sei oerordnet: die Dukaten werden nach dem Gewicht,das sie tatsächlich haben, zu Zahlungen verwendet (pensatorischeVerwendung). Die Werteinheit wäre dann, wenn wir unserGewichtssystem voraussetzen, beispielsweise das Gramm Dukaten-goldes ; das heißt aber nicht etwa das Gramm Goldes von derFeinheit wie es für Dukatenprägung vorgeschrieben ist — dennsonst hätte man Autometallismus — sondern das Gramm desin Dukatenform gebrachten Goldes. Das Gramm so geformtenGoldes ist ein ganz anderer Begriff als das Gramm des fürDukatenprägung geeigneten Goldes.
Eine solche Verfassung ist denkbar — sie würde ein pensatorisch-morphisches Zahlungsmittel darstellen, und die Abnützung derStücke, solange man die Dukaten noch erkennt, würde ganz gleich-gültig sein, weil die Dukaten .,^1 mareo" gelten. Dagegenwürde die bloße Abzählung der Stücke hier ausgeschlossen sein,weil darunter abgenützte Stücke vorkommen könnten. Stetsmüßte die Goldwage in Bereitschaft gehalten werden.
Daß wir eine solche Verfassung in neueren Kulturstaatennicht haben, ist bekannt. Wir gehen mit der größten Vorsichtdem pensatorischen Gebrauch aus dem Wege, denn das Haupt-ziel aller Geldverfassungen der neueren Zeit ist es ja, die Wageals Instrument für den Akt des Zahlens abzuschaffen. Das ge-schieht also durch den bloßen Morphismus noch nicht, denn dieeben geschilderte Dukatenverfassung ist zweifellos schon morphisch,während sie noch pensatorisch ist.
Gibt es denn aber ein anderes Mittel, um die Geltungder Stücke festzustellen, als die Wägung? Allerdings; sobald diemorphische Verfassung der Zahlungsmittel gegeben ist, gibt esnoch ein anderes Mittel. Im Morphismus liegt die Möglichkeit,