^
Erstes Kapitel. 3al>lung, Geld und Metall.
nicht aus dem Stücke selber erkennbar; das Stück trägt nurZeichen, was sie aber bedeuten, steht in den Gesetzen oder inanderen Rechtsquellen.
Gegenstände, die in solcher Weise gezeichnet sind, mag manSymbole nennen, aber dies Wort erweckt Nebengedanken, dienicht hierher gehören, insbesondere den, als wenn solche Zahl-mittel nur an bessere, echtere Zahlmittel zu erinnern hätten ohneselber gut und echt zu sein. Das wäre eine ganz verkehrteAnsicht! Erstens enthalten unsere chartalen Zahlungsmittelsolche Fälle in sich, die in bezug auf Echtheit und Güte nichtszu wünschen übrig lassen, auch vom Standpunkte des strengstenMetallismus aus, denn unsere Goldstücke gehören ja zu denchartalen Zahlungsmitteln. Zweitens aber, was die Scheinebetrifft, die ja ebenfalls chartal sind, so enthalten sie des Gutenund Echten noch sehr viel, nur daß es auf einem anderenGebiete liegt als auf dem, das den Metallisten bekannt ist. Ausdiesen Gründen ist es unzweckmäßig, von symbolischen Zahlungs-mitteln zu reden, wobei man noch dazu gewöhnlich nur dasrein Negative zu hören bekommt, daß sie nicht autometallistischseien. Ja nicht einmal dies wird klar gesagt — denn der Aus-druck Autometallismus ist bisher nicht üblich gewesen.
Bei der Chartalität werden die Stücke als etwas Ganzes,Unteilbares betrachtet, also sind sie sachliche Individuen.
Chartalität und pensatorische Verwendung schließen einanderaus, ebenso wie Morphismus und Amorphismus.
Die Chartalität der Zahlungsmittel gehört nicht der Technikan; nur die Herstellung geformter Stücke, die wir Morphismusnennen, ist technischer Art; und die erste Art des Morphismusist die Herstellung von Münzen in ihrer ältesten Beschaffenheit.
Die Chartalität beruht dagegen auf einem Verhalten derRechtsordnung. Daher kann man es nicht an den Stückenselber sehen, ob sie chartal sind oder nicht. Nur bei denScheinen ist es sofort erkennbar. Bei den Münzen aber mußdie Rechtsordnung befragt werden, die allein hierüber Aus-kunft gibt. —