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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Rapitel. Zahlung, Geld und Metall.

genische Zahlungsmittel schafft, gibt er diesen Mitteln die Machtder Schuldentilgung mit auf den Weg und dies ist eine Aus-stattung, die sich sehen lassen kann, auch wenn die stoffliche Aus-stattung fehlt.

Die Zahlung mit unstofflichem ich sage nicht stofflosemGelde ist für das Rechtsgebiet, in welchem sie eingeführt ist,eine ebenso echte Zahlung wie jede andere. Es ist dann nochimmer ein Geldwesen da, nur erscheint es in der einfachstenGestalt, die bei Chartalverfafsung denkbar ist. Den Bedürf-nissen des inneren Verkehrs genügt es, da ja ein solcher dannnoch möglich ist. Gewissen anderen Anforderungen genügt esfreilich nicht: aber die Erscheinung ist nicht an sich abnorm.Wie sollte sie auch? Kann es denn abnorme Erscheinungen ansich geben? Abnorm sind sie doch nur insofern sie unsern ge-hegten Erwartungen widersprechen. Das unstoffliche Chartalstückist anders eingerichtet als es die Schulmeinungen fordern. Wieaber, wenn die Schulen eine höchst beschränkte Vorstellung vomGeldwesen hätten? Nicht die Überlieferung der Schule, fonderndie Gestaltung der Wirklichkeit sollte uns darüber belehren, wasdie wesentlichen Grundzüge einer chartalen Zahlung sind. Wirtreffen sie schon im unstofflichen Chartalwesen an! Alle Chartal-verfassungen haben zunächst gerade diese Grundzüge, aber manch-mal kommen noch andere fehr nützliche, sehr wichtige Eigen-schaften hinzu, die auf der Stofflichkeit beruhen mögen, derenFehlen aber nicht das Wesen der Chartalverfafsung zerstören.Nicht abnorm ist die unstoffliche Chartalverfafsung, sondern imGegenteil, sie enthält eben nichts als das nackte, normale Gestell,an welches sich noch allerlei nützliche, wichtige Verkleidungenanlehnen mögen.

Ahnlich steht es mit der Verfassung des Heeres. Es maghöchst rätlich sein, ein Heer mit Hinterladern auszurüsten,weil es dann eher dem Gegner gewachsen ist. Aber zum Be-griffe des Heeres gehört dieser technische Umstand nicht; dasHeer ist ein administratives Ganzes, mag es gut oder schlechtbewaffnet sein und ebenso steht es mit der Verfassung der