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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Kapitel, Zahlung, Geld und Metall,

Gehalt der Münze; oder auch dessen reziproker Ausdruck, diespezifische Begültigung.

Es bleibt aber noch unentschieden, ob die Münze nun baresGeld ist oder nicht.

3. Es wird endlich angeordnet, ob das genannte Metalldurch jene Ausprägung unbegrenzt oder begrenzt in Geld zuverwandeln sei. Wird es nur begrenzt verwandelt, so sind jeneMünzen nicht bares Geld. Wird es aber unbegrenzt verwandelt,dann wird noch weiter angeordnet, in wie viele Werteinheitendie Gewichtseinheit des Metalles zu verwandeln sei; dies istdie hylogenische Norm.

Nun sind zunächst diejenigen Münzen bares Geld, bei welchender spezifische Gehalt jener Norm entspricht.

Es können aber noch Münzen als Geld anerkannt sein,welche nach einer früheren Norm bares Geld waren; sie bleibenim späteren Sinne bares Geld, wenn ihr spezifischer Gehaltnicht kleiner ist, als es der neuen Norm entspricht; ist aberdieser spezifische Gehalt kleiner, so hören sie auf, bares Geldim späteren Sinne zu sein.

Bares Geld ist also dasjenige Geld, welches aus demhylischen Metall durch Ausmünzung hergestellt und so begültigtist, daß sein spezifischer Gehalt gleich oder größer ist, als esder jetzigen hnlogenischen Norm entspricht.

Man sieht, daß bei der Definition des baren Geldes garnicht der Münzfuß entscheidend ist. In der Tat kommt garnichts darauf an, welchen absoluten Gehalt an hnlischem Metalldie Stücke haben und dies allein wir durch den Münzfußbestimmt; sondern es kommt nur darauf an, daß der spezifischeGehalt des Stückes jene Beziehung zur hnlogenischen Norm habe.

Beim spezifischen Gehalt wird nur an die Herstellung ge-dacht. Der spätere, durch Abnützung geringer werdende Gehaltist gleichgültig, da die Begültigung, proklamatorisch wie sie ist,am individuellen Stücke als solchem haftet.

Alle Versuche, das bare Geld durch den Münzfuß alleinzu definieren, sind ganz aussichtslos außer für den, der den