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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Kapitel. Zahlung, Geld und Metall.

Hie und da hat man von Kreditgeld gesprochen, offenbarin der Absicht, dasselbe dem baren Gelde entgegenzusetzen: einhöchst mißlungener Versuch; man ging dabei von der Ansichtaus, daß das paratypische Geld eigentlich in barem Gelde ein-zulösen sei, was ganz falsch ist, denn es trifft nur hie und dazu, aber nicht immer. Eben so falsch wäre es, zu meinen, dasparatypische Geld gewähre gar keinereale" Befriedigung; auchdies ist nur häufig, aber nicht immer der Fall: die Plattenkönnen zwar, aber sie müssen nicht aus ganz wertlosem Materialbestehen. Es ist sogar denkbar, daß paratypisch gewordenesGeld eine vollereale" Befriedigung gewährt, obgleich diesselten eintritt. Wenn zum Beispiel bei fortdauernd unhylischerBeschaffenheit des Silbers der Silberpreis in London wieder sohoch stiege, wie er im Jahre 1871 war, würden unsere Talernoch immer paratypisch sein und doch einereale" Befriedigungerzeugen; nur wäre die reale Befriedigung nicht hylisch, sondernunhylisch.

Der Grundgedanke des baren Geldes ist nämlich der: essoll zwar ein chartales Zahlungsmittel sein, aber dennoch einenhylischen Minimalgehalt bei sich führen; offenbar eine Übergangs-form vom verständlichen Authylismus zu der nur gefühltenChartalität. Jener hylische Gehalt soll gleichsam das Pfandsein, welches den Inhaber sicherstellt für den Fall, daß dieChartalität verschwinde, was zum Beispiel beim Untergang desStaates und aller seiner Rechtsinstitute eintreten würde. DasPfand soll aber auch einem ernsthafteren Zwecke dienen: es solleine Sicherheit für auswärtige Verwendung des Geldes bieten,da die Gesetze nicht bis in die Fremde wirken, während derhylische Gehalt stets eine im Auslande erwünschte Ware darstellt.

Schon hieraus ergibt sich, daß die Barverfassung mehrdurch die Rücksicht auf auswärtigen Verkehr empfohlen wirdals durch die Bedürfnisse im Innern.

Was das hylogenische Geld betrifft, so haben wir nichtgefordert, daß nur ein Metall vom Staate als hylisch anerkannt