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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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ß 4. platijche und genetische Beziehungen des Geldes zum Metall, g?

eingezogen und durch neugeprägtes ersetzt werden. Hierbei gibtes zwei Wege: Vielleicht nimmt der Staat die alten Stückenur nach dem Gewicht an; vielleicht aber tut er es nach dervroklamatorischen Geltung. Das erstere ist für den Staat,fiskalisch betrachtet, natürlich vorteilhafter, denn der Substanz-verlust wird dann dem zufälligen Inhaber aufgebürdet. Derandre Weg mutet dem Staat Opfer zu, die sich auf alle Steuer-zahler verteilen. Doch ist es nicht dieser Punkt, der uns hierbeifesselt, obgleich die Frage, wer die Last zu tragen habe, wohlaufzuwerfen ist sie gehört aber in die Finanzpolitik. Lytro-logisch taucht hier eine ganz andere Frage auf, nämlich die desobwaltenden Grundsatzes. Wenn der Staat nach dem Gewichteinlöst, so betrachtet er in diesem Falle das Geld plötzlich so,als wäre es pensatorisch. Wenn er aber nach der proklamatorischenGeltung einlöst, so handelt er allein folgerichtig, denn es istnicht erlaubt, je nach Lage der Interessen das Geld bald so,bald so aufzufassen. Entweder hat man pensatorische Zahlungs-mittel dann müssen sie immer pensatorisch sein; oder manhat chartale dann müssen sie immer chartal sein, auch beider Einlösung. Aber jede Sicherheit über die Natur desZahlungsmittels geht verloren, wenn der Staat je nach seinemVorteil bald pensatorisch, bald proklamatorisch handelt. Wärendiese Begriffe stets mit Schärfe unterschieden worden, so hättees zu einer pensatorischen Einlösung des Geldes niemals kommenkönnen. Man war aber darüber im unklaren, und der Staatneigte bald der einen, bald der andern Auffassung zu jedes-mal derjenigen, die ihm fiskalisch vorteilhafter erschien undschwankte so zwischen der metallistischen und chartalistischen Auf-fassung hin und her. Auch die Könige waren Metallisten beimNehmen, Chartalisten beim Geben des Geldes!

Eine andere Unsicherheit herrschte vor dem Jahre 1871 be-sonders in Süddeutschland. Aus der Tatsache, daß das Silberhvlisches Metall war, zogen die Leute den Schluß, daß fremdeSilbermünzen ohne weiteres als Geld zuzulassen seien nur

müsse man die Begültigung so einrichten, daß der spezifische Ge-

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