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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Rapitel. Zahlung, Geld und Metall.

was soll dann diese Bestimmung, die nun die Wage wieder not-wendig macht? Der vorschwebende Gedanke ist offenbar: derprivate Annehmer soll jedenfalls in bezug auf reale Befriedigungsichergestellt werden, wenn auch nur innerhalb jener Grenze.Die Maßregel ist aber völlig überflüssig denn ganz richtigerWeise bleibt bei uns der Staat verpflichtet, die abgeschliffenstenStücke so lange sie erkennbar sind alsvoll" anzunehmen,das heißt nach der proklamatorischen Geltung. Dann könnteaber die Bestimmung über das Passiergewicht für private An-nehmer ebenfalls aufgehoben werden denn sie bewirkt jahöchstens, daß die abgeschliffenen Stücke etwas schneller in dieStaatskassen eingeliefert werden. Jedenfalls hat die ganze Ein-richtung gar nichts prinzipiell Bedeutendes.

Damit soll nicht geleugnet werden, daß es einen guten Sinnhat, das orthotypische Geld, das sich im Umlaufe befindet, nichtdurch Abnützung verkommen zu lassen; schon wegen der Erkennbar-keit der Stücke ist es zweckmäßig, und es hat auch Bedeutung fürdie später zu betrachtenden dromischen Einrichtungen. All dieskann aber erreicht werden ohne das Passiergewicht für privateAnnehmer, welches nur die unbefangene Annahme der Stücke stört.

Vor allem aber ist es ein Irrtum, zu glauben, dies Passier-gewicht sei eine Einrichtung, welche wegen der Geltung der Stückenotwendig sei das kann nur der Metallist glauben. Übrigenshaben viele Staaten, z. B. Frankreich, das Passiergewicht für privateAnnehmer längst abgeschafft, auch beim orthotypischen Gelde.

Damit sei keineswegs empfohlen, der Abnützung ihren Laufzu lassen, wie das in älteren Zeiten üblich war: erst bei gänz-lich unerträglich gewordener Abnützung entschloß man sich früherzu einer durchgehenden Neuprägung der Stücke, unter Fest-haltung der früheren Regeln. Das ist unter allen Umständeneine große Nachlässigkeit, die man mit Recht in neuerer Zeit ver-meidet aber daraus rechtfertigt sich keineswegs das Passier-gewicht für private Annehmer!

Gesetzt, es finde wegen starker Abgeschliffenheit der Stückeeine plötzliche Neuprägung statt, so muß das alte gemünzte Geld

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