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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Kapitel, Zahlung, Geld und Metall.

halt der Stücke mit der hylischen Norm in Übereinstimmung sei.Es bildete sich sogar der Unfug aus, daß die Begültigung ge-wohnheitsrechtlich entstand und daß der Staat erst nachträglichseinen Segen dazu gab.

Dieser Vorgang widerspricht allerdings nicht der Chartal-theorie, denn die einmal anerkannten fremden Stücke geltenproklamatorisch weiter, und das fremde Gepräge ist an sich keinHindernis, nachdem die Rechtsordnung dasselbe gebilligt hat.

Hingegen verliert der Staat dadurch alle Einwirkung aufdie leichte Erkennbarkeit seines Geldes; zuletzt ist die bunteMannigfaltigkeit der Geldarten gar nicht mehr zu übersehen unddie Handhabung wird unsicher.

Aus der hylogenischen Norm folgt ja allerdings, daß fremdeSilbermünzen verwandelbar sind in das einheimische Silber-geld aber es folgt doch nicht, daß dies ohne weiteres, durchBegültigung der fremden Stücke geschehen müsse. Vielmehr hatder Staat ein großes Interesse, die Umwandlung nur auf demWege der Umprägung zu gestatten sonst gibt er ja denGrundsatz der leichten Erkennbarkeit seiner Geldarten auf, derdoch so wichtig ist.

Aber jenes Verfahren hat noch einen andern Übelstand. Eswäre vergleichsweise erträglich, wenn fremde Münzen nur dannanerkannt würden, wenn sie ihre Eigenschaft, ausländisches Geldzu sein, bereits verloren hätten; sind sie aber auch im Auslandenoch Geld, dann erlangen die Stücke eine höchst seltsame doppelteStellung, die wir unter dem Namen Svnchartismus kennenlernen werden: die Stücke sind dann verschiedenen Rechts-ordnungen unterworfen, einerseits der Rechtsordnung des er-zeugenden Staats, andererseits derjenigen des anerkennendenStaats. Dies ist zwar nicht unter allen Umständen verwerflich,denn es wird mitunter absichtlich herbeigeführt. Dagegen ist esstets verwerflich, einen solchen Zustand durch Nachlässigkeitum nicht zu sagen durch Gedankenlosigkeit hervorzurufen,denn der Staat verliert dadurch einen Teil seiner Herrschaftüber das Geldwesen.