§ 5. Urämische Beziehung des Geldes zum Metall.
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Den höchsten Gipfel des Unverstandes beschritt man in Süd-deutschland nach dem Jahre 1871 — also nachdem das Silberseine hylische Stellung verloren hatte. Damals ließ man denösterreichischen Silbergulden im Verkehr als Zweimarkstück zu,und freute sich sogar, daß er mehr Silber enthielt als dasZweimarkstück der Reichsmttnzen. Dabei wurde ganz vergessen,daß die frühere Zulassung fremder Silbermünzen wenigstensdurch die hylische Eigenschaft des Silbers begründet war, mittörichter Unterlassung des Umvrägens. Jetzt aber, nach 1871,konnte diese Begründung nicht mehr angerufen werden, unddennoch ließ man aus alter Gewohnheit die österreichischenSilbermünzen in den süddeutschen Verkehr als Zweimarkstückeeintreten — während unsere Reichsgesetze die freie Ausprägungvon silbernen Zweimarkstücken geradezu verbieten! Hätte mandiesen Mißbrauch länger geduldet, so hätte das Reich alle Herr-schaft über sein paratypisches Silbergeld verloren, während essein, erster Grundsatz ist, diese Herrschaft in Händen zu behalten.Unser Publikum lebte ganz ruhig in der Vorstellung weiter, daßdas Silber noch hylisch sei!
Es ist überhaupt ganz verkehrt, in einer so verwickeltenSache wie unser Geldwesen ist, noch mit dem Gewohnheitsrechtzu arbeiten, dessen Zeiten längst vorüber sind. Das Eindringender österreichischen Silbergulden nach dem Jahr 1871 in Süd-deutschland war sein letzter Erfolg — der allerdings nicht langedauerte. Seitdem ist diese Quelle der widersinnigen Rechts-bildung glücklicherweise abgedämmt.
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Dromische Beziehung des Geldes zum Metall.Die Verwaltung des Geldwesens — allgemeiner ausgedrücktdie lytrische Verwaltung — hat zuweilen die Absicht, einem ge-wissen Metall einen festen Preis zu verschaffen und verwirklichtdies Ziel durch besondere Maßregeln, die nun genauer zu be-trachten sind. Diese Maßregeln sollen hylodromisch heißen; die